KFZ-Versicherung verlangt Geld nach Fahrerflucht!

11 Antworten

Was für ein Versicherungsschutz ist bei deinem Auto vorhanden? Unabhängig davon zahlt die KFZ-Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit. Dass deine Versicherung mit dir handeln möchte, finde ich ebenfalls unseriös und hört sich danach an, als möchten diese eine Unterschrift von dir, dass du damit einverstanden bist.

Zudem galt das gerichtliche Verfahren der Fahrerflucht (was wirklich auch bestraft werden muss, meiner Meinung nach), nicht dem Schaden, der verursacht wurde.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/bgh-erlaubt-ausnahme-versicherung-muss-trotz-fahrerflucht-zahlen-11967422.html

Zyogen  12.02.2013, 14:53

Es geht überhaupt nicht um Fahrlässigkeit, sondern um eine Obliegenheitsverletzung.

NoGonzo  12.02.2013, 14:54

Hab mich verlesen. In deinem Fall musst du vermutlich bezahlen... aus den Gründen die andere hier bereits aufgeführt haben.

SeZiio 
Fragesteller
 12.02.2013, 15:00
@NoGonzo

Danke für die Antwort, scheint echt kein Weg dran vorbeizuführen.

Es ist schwer zu fassen: Da hat jemand ein Herz und kommt Dir ein großes Stück entgegen - vielleicht aus Mitleid mit dem "armen Studenten" - und dann fällt Dir nichts Besseres ein, als denjenigen der Unseriosität zu zeihen? Aber das passt irgendwie zu dem Ausgangspunkt der ganzen Geschichte, dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Du hast ein sehr ungewöhnliches Rechtsverständnis!

SeZiio 
Fragesteller
 12.02.2013, 21:52

Oi, Oi.. das geht nun etwas zu weit, oder? Natürlich ist es "nett", dass die Dame mir entgegenkommt. Wir sind allerdings seit 20 Jahren bei dieser Versicherung und vor diesem Vorfall gab es auch nichts nennenswertes. Ihre plötzliche Minderung der Strafe ist und bleibt für mich unseriös. Von einem "armen" Studenten mal eben ohne Vorwarnung 1.500€ via Brief zu verlangen, das zeigt nicht sonderlich Herz, nicht wahr? Die Tatsachen sind mir durchaus bewusst, allerdings habe weder ich - noch einer von euch eine Rechnung o.ä. gesehen. Diese 1.450€ die von der Versicherung angeblich bezahlt wurden, wurden ohne meine Zustimmung bezahlt und werden nun von mir verlangt und das aus dem "Nichts". Ich bin kein schlechter Mensch und werde auch für meinen Taten gerade stehen. Allerdings bin ich nach der Fahrerflucht bzw. dem damaligen Unfall, innerhalb einer Stunde bei der Tankstelle aufgetaucht und habe mich entschuldigt. Als nächstes besuchte ich die zuständige Polizeistelle und habe mich auch dort noch mal gemeldet und die Angelegenheit berichtet. Ich habe mich zwar nicht vorbildlich verhalten, aber ich war auch kein Unmensch und begann besagte Fahrerlicht nur, weil ich NERVÖS und HEKTISCH wurde. Hat das denn gar keinen Wert?! Ich empfinde es als ungerecht, auf was für eine Art und Weise ich abgestempelt werde. Ich will wenigstens eine Chance und nicht wegen einem Brief gezwungen werden solch eine Menge an Geld plötzlich zu bezahlen. Wahrscheinlich geht das "gehate" gleicht weiter, aber ich suche hier RAT und keine Bewertung meines Handelns.

Begeht ein Autofahrer Unfallflucht, muss die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden zahlen. In der Folge musst du den Schaden selbst zahlen und steigst zusätzlich in der Versicherungsprämie. Ohne diese Unfallflucht wäre nur eines von beidem passiert.

tipps4scheidung  12.02.2013, 15:28

Die Haftpflichtversicherung muss IMMER bezahlen. Auch bei Unfallflucht. Allerdings kann sie in diesem Fall das Geld vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

Du hast Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt und damit auch Deine Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt. Diese darf Dich gemäß ihren Bedingungen in Regress nehmen, der Maximalbetrag liegt meines Wissens bei 5000 Euro. Die Versicherung kann also in Deinem Fall die vollständige Summe von 1450 € fordern - muß es aber nicht. Auch kann die Forderung aus Kulanz verringert werden. Soweit ist das alles vollkommen rechtens und ein unseriöses Angebot kann ich auch nicht erkennen. Zudem hast Du den Prozess ja nicht gewonnen, denn Du wurdest von dem Vorwurf der Fahrerflucht nicht freigesprochen. Man hat Dir lediglich nicht die vorgesehene Strafe aufgedrückt. Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde ja festgestellt. Ob das unfair ist oder nicht, diese Frage stellt sich hier nicht. Du hast Deine Obliegenheiten (Pflichten gegenüber der Versicherung) verletzt und die Konsequenzen wurden Dir zusammen mit dem Versicherungsschein schriftlich mitgeteilt. Das ist ein Vertrag - und der ist von beiden Seiten einzuhalten. Die Versicherung ist absolut im Recht.

SeZiio 
Fragesteller
 12.02.2013, 14:58

Danke für die Antwort, auch wenn es nicht das ist.. was ich hören wollte. Ich warte wohl die Antwort der Anwältin ab, sofern die Beratung umsonst ist, werde ich hingehen und ihr das alles erzählen. Sollte sie auch eure Meinung teilen, dann muss ich das halt bezahlen :(

Du hast eine Versicherung, die im Schadensfall zahlen muss. Das hat sie getan. Da du grob fahrlässig gehandelt hast (Unfallflucht), kann die Versicherung den regulierten Betrag von dir zurückfordern (Regress). Das ist Sinn und Zweck einer Versicherung und du wirst diesen Betrag bezahlen müssen. Da kann dir kein Anwalt helfen.

SeZiio 
Fragesteller
 12.02.2013, 14:54

Also soll ich aufgeben und einfach bezahlen? Man kann da echt nichts machen?! Ich bin am selben Tag, als ich den Unfall damals gemacht habe, noch zur Tanke gefahren und habe mich entschuldigt. Vor Gericht wurde das positiv gewertet. Außerdem ist es nicht möglicherweise auch von Bedeutung, dass ich ALS DER UNFALLS PASSIERT NICHT IM AUTO MICH BEFAND? Das Auto ist selbst gerollt.. aus dem Stillstand. Hilft mir das?!

AnitaBach  12.02.2013, 15:07
@SeZiio

Na das ist ja süß. In einem Satz schreibst du etwas wie: "Ich gebs ja zu, ich bin schuldig." und jetzt steht da ein indirektes "irgendwie bin ich ja doch nicht schuldig, da mein auto selbst gerollt ist". Natürlich bist du schuld. Du hast die Handbremse nicht gezogen und hattest wohl auch keinen Gang eingelegt. Also hilft es dir nicht.

Fraganti  12.02.2013, 15:13
@AnitaBach

Es ist viel weniger das Problem, dass das Auto einen Schaden verursachte. Das Auto hat ihn nicht selbständig eingeladen und ist von alleine mit ihm weggefahren. Es war seine Entscheidung Unfallflucht zu begehen. Daher kommt nun der Regressanspruch der Versicherung.

tipps4scheidung  12.02.2013, 15:34
@Fraganti

Die Versicherung ist verpflichtet zunächst zu bezahlen. Sollte der Schaden allerdings durch eine in einer Ausschlussklausel begangene Straftat verursacht worden sein (in diesem Fall Unfallflucht), kann die Versicherung den Schadensbetrag zurückverlangen. Auch wenn du dich nicht im Auto befunden hast, bist du Schuld an dem Schaden, weil du das Auto nicht verkehrssicher abgestellt hast. Insofern auch hier: mindestens Fahlässigkeit. Aus der Fahrlässigkeit wird grobe Fahrlässigkeit, wenn das Unfallgeschehen unerlaubt verlassen wird. Das führt unweigerlich zu einem Anspruch auf Regress, den die Versicherung nach deinem Schuldeingeständnis völlig rechtens geltend macht. Deshalb: Ansprechpartner ist nicht die Tankstelle, das Gericht oder ein Anwalt, sondern deine Versicherung. Diese kannst du um Kulanz bitten. Sollte das abgelehnt werden, wirst du bezahlen müssen.

Fraganti  12.02.2013, 16:12
@tipps4scheidung

Ob und in wie weit eine Fahrlässigkeit beim Abstellen vorlag, ist doch gar nicht geklärt worden, weil es ohnehin irrelevant in diesem Fall ist. Die Fahrerflucht liegt vor, wurde zugegeben/nachgewiesen und im Urteil berücksichtigt. Egal ob fahrlässig, grob fahrlässig oder ein unverschuldeter, technischer Defekt vorlag, er wird nun immer in Regress genommen, da er sich aus der Fahrerflucht nicht mehr herauswinden kann.