Fahrerflucht? Mpu/Versicherung?
Meine Freundin hat vor kurzem ihr Führerschein bekommen und eines Abends als etwas rückwärts fahren wollte ist sie einem Auto seitlich reingefahren und ein Schaden von 2000€ verursacht. Es hatte an dem Abend geregnet und unter Panik wusste sie nicht was sie machen sollte. Sie hat ihr Auto paar Meter weiter geparkt und ist nach hause gefahren. Nachdem sie sich beruhigt hatte wollte sie mit ihrem Schwager den Schaden nochmal begutachten jedoch stand schon die Polizei vor der Tür. Seit Tagen ist sie am weinen und verzweifeln. Mit welchen Konsequenzen hat sie zu rechnen ? Ihr Führerschein wird ihr vorläufig entzogen. Muss sie ihr führerschein 12 Monate angeben ? Sie ist in der Probezeit also aufbauseminar wird sie höchstwahrscheinlich machen müssen. Muss sie auch mit einer Mpu rechnen ? Wird die Versicherung den Schaden zuruckfordern ? Sollte sie ein Anwalt hinzuziehen ? Und wenn ja erst nach dem Urteil oder schon vorher ? Danke schonmal im voraus :)
4 Antworten
Das war Fahrerflucht, auch wenn sie später nochmal dort hin ist.
Sie wird den FS für einige Zeit abgeben dürfen und ein Bußgeld kassieren. Die Versicherung wird den Schaden regulieren, sie aber dann hochstufen.
Ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit wird auch auf sie zukommen.
Eine MPU muss sie aber nicht befürchten.
Quatsch. Wieso soll da die versicherung gekündigt werden? Dazu gibt es nicht mal ansatzweise einen Grund.
Kann es sein, dass du von Versicherungen so gar keine Ahnung hast?
Sie muss mit folgendem rechnen:
- Geldstrafe (Straftat), grob im Bereich eines Monatsgehaltes, Eintrag im Zentralregister, aber nicht im Führungszeugnis
- Entzug der Fahrerlaubnis, Neuerteilung nach ca. 6-12 Monaten, Aufbauseminar als Voraussetzung, Probezeit um 2 Jahre verlängert (Probezeit ruht während des Fahrerlaubnisentzuges)
- 3 Punkte, ist aber irrelevant, weil die mit einer Neuerteilung der Fahrerlaubis wieder gelöscht werden
MPU wird nicht fällig.
Regressforderung der Versicherung ist nicht mein Fachgebiet.
Anwalt muss sie selbst entscheiden. Je nachdem, was sie bisher gesagt und ggf. unterschrieben hat, kann der eventuell die Strafe etwas milder ausfallen lassen. Er kostet aber natürlich auch und ob er am Ende tatsächlich etwas rausholen kann bleibt offen.
Schlicht und einfach - Anwalt beauftragen und folgend abwarten was geschieht.
Regress - sehr wahrscheinlich - ja:
Verlängerung der Probezeit um 4 Jahre
Aufbauseminar
3 Punkte in Flensburg plus Bußgeld
Fahrverbot
Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
-> Anwalt nehmen (da Straftat), unbedingt vom Schweigerecht gebrauch machen
Versicherung wird bis 2.500 Euro Regress fordern.
Verlängerung der Probezeit um 4 Jahre
........Verlängerung bis maximal auf 4 Jahre.
Versicherung wird bis 2.500 Euro Regress fordern.
........bis 5.000 Euro.
zusätzlich gibt es eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, bevor überhaupt an eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu denken ist.
Bei einem Schaden über 1.300 Euro gibt es mit ziemlicher Sicherheit eine Geldstrafe, diese kann durchaus über einem Monatsgehalt liegen. Dazu kommen die Verfahrenskosten und Kosten für die Anwälte.
4 Jahre sind die Regel, weniger wäre untypisch. Es dürfte dort kein Ermessen der Behörde geben.
5.00 Regress nur bei weiterer Obliegenheitsverletzung. Unfallflucht max. bis 2.500 Euro.
Das ganze ist, wie bereits erwähnt, eine Straftat. Alles weitere regelt der Anwalt.
Wenn eine Vorsatzstraftat keine Obliegenheitsverletzung ist, was dann?
Hör auf zu hupen und lies erst mal richtig.
Tschöööö....
Es handelt sich hier um eine (1!) Obliegenheitsverletzung "nach" dem Versicherungsfall. Dort ist der Regress auf 2500 € beschränkt. Bei einer Obliegenheitsverletzung "vor" dem Versicherungsfall wären es 5000 €.
Die Versicherung wird den Schaden regulieren, sie aber dann hochstufen.
Ich rechne auch mit einer Kündigung von Seiten der Versicherung, und sie wird die Versicherungsnehmerin mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Ganz vergessen hast Du das Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB. Bei einem Schaden über 1.300 Euro gibts mit ziemlicher Sicherheit eine Geldstrafe, die durchaus ein Monatsgehalt übersteigen kann.