kfz versicherung kostenübernahme durch sozialamt möglich?

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,, Anspruch auf KFZ - Betriebskostenbeihilfe "

Laut LSG - Niedersachsen - Bremen,mit Beschluss vom 10.05.2007, Az. : L 8 SO 20 / 07 ER steht dir eine Beihilfe zu.

Das sind dann Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,die dir das Sozialamt erbringen muss,wenn du durch deine Krankheit auf das KFZ - angewiesen bist.

In diesem Fall, wurde der Frau eine monatliche Pauschale von 250 km x 0,30 € pro km zugestanden,also 75 € pro Monat.

Hallo leseratte54,

damit dir der Lesestoff nicht ausgeht, hier mal ein Link zum Behindertenrabatt beim Neuwagenkauf:

http://behindertengerechter-autoumbau.de/autokauf-behindertenrabatt/behindertenrabatt-beim-neuwagenkauf-voraussetzungen/

wie z.B.: Für viele Menschen mit einem Handicap ist es schwierig, den Alltag problemlos zu meistern. In vielen Situationen stoßen sie schnell an ihre körperlichen Grenzen. Das Autofahren mit einem passenden Behindertenfahrzeug erleichtert den Alltag und spart viel Zeit. Manche Schwerbehinderte lassen ihr Fahrzeug behindertengerecht umbauen. Andere kaufen gleich einen Neuwagen, der auf sie individuell zugeschnitten ist. Für körperlich behinderte Personen gibt es viele Rabatte bei einem Neuwagenkauf. Dabei dürfen die Betroffenen jedoch einige Dinge nicht außer Acht lassen. Bei bestimmten Herstellern kann man sogar bis zu ein paar Tausend Euro sparen, wenn man den Schwerbehindertenrabatt nutzt.

PS: Ein Nachlaß bei der Kfz-Versicherung war früher mal üblich bei den Versicherern, wurde jedoch bereits 1994 abgeschafft laut Gesetz!

Gruß siola55

siola55  05.09.2014, 16:12

Hallo nochmal,

also bis 1994 galt folgendes:

Der Nachlass richtete sich nach den Merkzeichen im Behindertenausweis. Um ein Beispiel zu nennen: Bei der HUK-Coburg waren zu Zeiten der speziellen Kfz-Versicherung für Behinderte rund 12,5 Prozent Rabatt beim Merkzeichen G (erheblich gehbehindert) und 25 Prozent beim Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) vorgesehen. Ähnlich gestalteten sich auch die Tarife der anderen Gesellschaften. Seit der Neuregelung können die Versicherungen frei entscheiden, ob sie Menschen mit Behinderung einen günstigeren Beitrag einräumen.

Nachzulesen in diesem Link hier: www.autoversicherung-online.info/KFZ-Versicherung/Autoversicherung-fuer-Behinderte

Da solltest du dich direkt beim Sozialamt erkundigen, da, wenn es möglich ist, dort in der Regel Einzelfallentscheidungen gefällt werden.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Ja, natürlich. Wenn sie denn das Fahrzeug schon bewilligt und bezahlt haben, wird doch auch die Versicherung schon dabei sein, oder?