Autokauf für einen Sozialhilfeempfänger

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man Sozialhilfe nach dem SGB XII bekommt oder "Grusi", dann nur, wenn man nicht mehr Bar- und Sparvermögen hat als 2.600,- Euro. Mit seinen bis zu zwosechs kann man aber machen, was man will: Enten füttern, es dem Roten Kreuz stiften - oder ein Auto kaufen!

Das wäre auch finanziell unproblematisch für eine Weile. Man kann ja für 800,- ein Auto kaufen mit zwei Jahren TÜV und vom restlichen Vermögen so lange Sprit und Steuern und Versicherung und Reparaturen berappen.

Hat man aber anfangs mehr als 2.600,- Vermögen und hat das verschwiegen beim Antrag auf Sozialhilfe, dann hat man das Sozialamt betrogen. Wenn das herauskommt im Zuge dieser Autokaufgeschichte, dann droht ein Verfahren wegen Betrugs, siehe das StGB: § 263 Betrug - http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html

(Anders sieht es zahlenmäßig aus bei Empfängern von ALG II ("Hartz IV"): Die haben schon als Kind ein Schonvermögen von über drei Mille. Und sonst von 150,- pro Lebensjahr, mit 30 also 30 X 150,- = 4.500,-. Davon kann man ein Auto locker kaufen und ein paar Jahre unterhalten.)

Versicherungsrechtlich ist ein Tricksen mit "person b" unproblematisch: Das machen Väter mit Töchtern ja auch, um den Kleinen die Vorteile des elterlichen Schadensfreiheitsrabatts zukommen zu lassen.

Person B macht sich also nur strafbar, wenn sie gemeinsam mit Person A einen gemeinsamen Plan durchführt, um den Staat zu betrügen. Dann als Mittäter; ansonsten höchstens als Helfer, wenn er von dem Plan wusste: StGB § 27 Beihilfe "(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat."

Wenn aber Person A legal handelt, muss auch Person B als Helfer keine Strafe befürchten. Also insbesondere dann, wenn A sein korrekt beim Sozialamt angegebenes Schonvermögen nutzt, um ein Auto zu erwerben mit Hilfe von B, das er dann auf B anmelden möchte, etwa, um Versicherungsprämien zu sparen.

Wenn A dem B hingegen erklärt: "Du, ich hab' dem Sozialamt nichts gesagt von meinen sieben Mille unter'm Bett! Kauf mir davon mal auf deinen Namen eine flotte Karre und melde sie auf dich an, damit ich damit rumbrettern kann und die Mädels beeindrucken!"

Dann wäre B zunächst Mitwisser eines Betrugs am Sozialamt. Das heißt aber noch nicht, dass B deshalb tätig werden muss gegen über dem Amt oder der Polizei. Und wenn der Kauf dieses Autos nicht der Verschleierung dieser Tat dient, dann dürfte B locker diesen Freundschaftsdienst für A übernehmen, wenn ich jetzt nicht gerade eine Straftat übersehen habe .

Gruß aus Berlin, Gerd

Diese Frage ist zwar schlüssig - doch das kann im wirklichen Leben nicht vorkommen. Wer Sozialhilfe bekommt, hat kein Geld für ein Auto. Und wenn doch, dann hat der Sozialhilfeempfänger eine Geldquelle, die er dem Sozialsystem verschweigt (z B Schwarzarbeit). Das ist verboten; das gibt Ärger

Deshalb muss die Frage anders gestellt werden, damit es keinen Ärger gibt, nämlich so: Person A ist Sozialhilfeempfänger. Person B nicht. Person B verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, sich zwei Autos leisten zu können. Das macht Person B auch. Und weil Person B große Sympathien für Person A hegt, stellt sie dieser Person A gerne, freiwillig, unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung und ohne materielle Interessen ihren Zweitwagen zweitweise zur Verfügung.

Dagegen ist nichts einzuwenden. Der Wulff zum Beispiel würde das exakt so machen. Der ist ja nicht blöd. Oder dieser zu Gutenberg. Wichtig ist dabei immer die korrekte Darstellung des Sachverhalts, sonst kleben sie einem ein Bonbon an die Hose! Dann kassieren sie einen ab und schicken das Geld gleich nach Griechenland oder nach Afghanistan. Im besten Fall wird es in Deutschland investiert - für völlig alberne Tempo-30-Abzock-Zonen etc. Der kleine Mann jedoch bleibt auf der Strecke. Drum muss er sich oben geschilderter Mittel bedienen und entsprechende Wege beschreiten. Viel Erfolg!

Woher hat a das Geld für ein Auto? Das kann er bei den staatlichen Leistungen gar nicht haben. Er hat also verschleiertes Einkommen. Strafbar machen sich beide, a wegen Betruges und b wegen Beihilfe zum Betrug, da er offensichtlich von den Umständen Kenntnis hat. Aber wer soll das alles beweisen? Die Behörden haben selten die Möglichkeit des Beweises.

Leon97531  27.05.2012, 11:28

Woher hat a das Geld für ein Auto?

Es soll tatsächlich Leute geben die haben bevor Sozialleistungen in Anspruch genommen wurden gearbeitet, und Geld angespart.

amadeloni  27.05.2012, 11:33
@Leon97531

Aber man muss zuersz an sein erspartes, bevir man die allgemeinheit anzapfz. Ich war auch eon jahr arbeitslis. Ich jab da alles aufgebraucht was ich habe.

Leon97531  27.05.2012, 11:41
@amadeloni

Dies wäre dann ein vorhergehendes Problem unter Nichtangabe des kompletten Vermögens von Person A welches über der Freigrenze liegt, spielt für Person B keine Rolle.

Die Frage lautet ob es zulässig ist ein Auto anzumelden und jemand anderen Fahren zu lasen, einfach mal bei der gestellten Frage bleiben.
Person B macht sich nicht strafbar !

Eine strafbare Handlung ist in der Schilderung nicht erkennbar. Erst dann, wenn Person A gegenüber dem Sozialamt den Besitz eines Autos verschweigt, wäre dies ein strafbarer Betrug, weil Person A Vermögen verschwiegen hat. Person B hätte sich dann wegen Beihilfe strafbar gemacht, wenn sie wußte, um was es geht. Ein PKW bis zu einem Wert von 7.500,-€ ist aber sowieso dem Schonvermögen zuzurechnen - unabhängig vom Barvermögen der Person A.

Wenn du das geld hast dir einfach so ein auto zu kaufen, Warum zum KUCKUCK NIMMST DU DANN GELDVON UNS ALLEN???? ich hab bisher immer gearbeutet, studiert und mehrere nebenjobs gleichzeitig gehabt, aber ich hatte noch nie ein auto, weil ich mir das einfach noch nie leisten konnte.und ich finds ne schweinrrei, das ich jetzt DICH mitfinanzieren muss, damit du dein geld in ein auto stecken kannst!!!!!!!!!!!.

fragmalnach10 
Fragesteller
 27.05.2012, 12:14

danke für deinen beitrag! - finde es nur nicht ok, dass man MICH hier angeht, nur weil ich die frage gestellt habe! DENN: Ich sehe es genauso wie du und wollte eigentlich nur wissen, dass ich nicht vielleicht doch falsch denke. .... schnief ...