Kfz-Unfall gehabt jedoch Gutachter erstellt kein Gutachten?

Audi_A4_Avant_B7_Unfall - (Versicherung, Unfall, Gutachten)

4 Antworten

Das Verhalten des Kollegen ist sonderbar. Wir versprechen unseren Kunden ein fertiges Gutachten in 24 bis 48 Stunden, je nachdem ob wir Restwertgebote bei Dritten einholen müssen. 

Ich würde Ihnen raten darüber nachzudenken einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten. Der kann ihrem jetzigen Sachverständigen vielleicht auch eine Frist setzen und etwas Druck machen. 

Viel Erfolg und Grüße aus Berlin. 

Ein Gutachten wird immer in mindestens zweifacher Ausfertigung erstellt. Hast du als Auftraggeber von deinem Sachverständigen eine Ausfertigung erhalten? Dies kann heute sowohl in Papierform wie auch als pdf-Datei sein.

Wenn auch du keine Ausfertigung erhalten hast, solltest du deinem Sachverständigen eine Frist setzen und bei erfolgloser Verstreichung der Frist dir einen anderen (fähigen) Kfz-Sachverständigen suchen.

Hast du jedoch eine Ausfertigung erhalten, dann kann es gut sein, dass die andere Ausfertigung noch im Postweg ist. Die Gutachten werden bei vielen Versicherungen zunächst eingescant, (dann teilweise archirviert oder sogar geschredert), von externen geprüft und gelangen dann erst zum Sachbearbeiter.

Ein Gutachten für den auf dem im Bild dargestellten Schaden muss innerhalb einer Woche nach Besichtigung fertig sein.

Onur9703 
Fragesteller
 16.02.2016, 11:01

Hallo, danke für die Inforeiche antwort. Ich habe bisher (16.02.2016) keinen Gutachten erstellt bekommen oder irgendeine andere Ausfertigung. Ich gebe dem Gutachter jetzt eine Frist bis zum 26.02.2016 um dieses Gutachten zu erstellen und mir bzw. der gegnerischen Versicherung auszustellen. Das wäre möglich oder?

KfzSVnrw  16.02.2016, 14:48
@Onur9703

 und mir bzw. der gegnerischen Versicherung auszustellen

Dir und der gegnerischen Versicherung. Es ist ganz wichtig, dass du auch eine Ausfertigung bekommst!

eine Frist bis zum 26.02.2016

ja, das halte ich sogar für eine lange Frist

Das verstehe ich auch nicht. Aufgrund der herrschenden Meinung hat ein Geschädigter ja Geld für eine Reparatur zu haben und hat seinen Schaden gerichtsfest zu belegen. Laut Polizei wird dies schwer oder sogar unmöglich. Laut Unfallbild wurde in ein fahrendes Fahrzeug hineingefahren. Kein Vorfahrtberechtigter kann sich in Luft auflösen, fürchte ich, nur weil ein anderer Luft benötigt.

Deinen Gutachter setze bitte auf den Topf. Viel Glück.

72h für ein mittleres bis kleines Kfz-Gutachten sind doch das Äußerste! Lass dich doch nicht verulken!