KFZ-Nachlackierung entdeckt. Anspruch auf Schadenersatz?
Hallo,
ich habe mir im November letzten Jahres einen Golf 7 über Ballonfinanzierung gekauft. Das Auto wurde mir als „unfallfrei“ verkauft.
Durch meinen Stiefvater, welcher eine eigene Lackiererei hat, wurde festgestellt, dass der Bereich über dem rechten Reifen (Radkasten?) eine sehr hohe Lackdichte besitzt (siehe Bilder). Das Auto hat insgesamt ungefähr einen Durchschnitt von 150-220 mü. Auf der oben beschriebenen Seite ging es jedoch bis auf über 2 mm hoch, was für Spachtelarbeiten spricht. Außerdem wurde in der Tür eine raue Lackoberfläche erkannt (welche auf Lackierung schließen lässt, durch die Abdeckung beim Lackieren) und ein Lacknebel (siehe Bild). Es betrifft nur die hintere rechte Seite und geht ungefähr bis zur Hälfte der hinteren rechten Tür, da ist es dann so ca 200-450 mü.
Da das Auto durch eine Ballonfinanzierung gekauft wurde und das Auto am Ende der Finanzierung eine Restsumme erreichen muss, ist das alles absoluter Mist.
Das Autohaus hat es meines Wissens nach direkt von VW, welches wahrscheinlich ein Betriebsauto war. Baujahr 2018.
Wie sollte ich hierbei verfahren? Habe ich Anspruch auf Schadenersatz? Würde meine Kfz Rechtsschutzversicherung hierbei vor Gericht greifen? Was habe ich allgemein für Möglichkeiten und wie sollte ich verfahren?
Habe ich überhaupt eine Chance?
Vielen Dank für eure Hilfe! Ich bin halb am verzweifeln..
6 Antworten
Die ersten 6 Monate nach Kauf ist bei auftretenden Defekten der Verkäufer in der Beweispflicht, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht Bestand. Danach du. Es wird hier in dem Fall also schwierig, zu beweisen, dass du das nicht warst.
Wenn der Wagen aber mehr oder weniger direkt von VW stammt, dann müsste jeder Werkstattaufenthalt bei denen in der Fahrzeughistorie vermerkt sein, auch Unfallinstandsetzungen. Also einfach mal beim nächsten VW handler anfragen, dass der mal mit der Fahrgestellnummer die Fahrzeughistorie abfragt.
Danke!
Naja im Moment habe ich das Auto noch kein halbes Jahr. Erst Ende Mai. Hast du eventuell den Paragraph parat, welcher sich auf diese 6-Monate-Regelung bezieht?
Und das mit VW ist eine gute Idee!
Also wegen einem Sch.... Auto war ich noch nie am verzweifeln, das ist es doch nicht Wert. Dennoch, wenn du einen Verkehrsrechtsschutz hast, dann erstmal eine erstberatung in Anspruch nehmen. Mein Bruder hatte mal den gleichen Fall, das Fahrzeug musste zurück genommen werden. Aber das hängt auch vom Schaden und dem darauffolgendem Wertverlust ab.
Und hat die Verkehrsrechtsschutz das auch mit abgedeckt? Deckt die das auch mit ab oder nur Unfälle?
Die hat das mit abgedeckt
Wenn ich irgendwo eine Macke reinfahre weil ich nicht aufgepasst habe und das nachlackieren lasse ist das kein Unfall sondern ein Bagatellschaden der nicht angabepflichtig ist
lasse ein Gutachten von einem unabhängigen vereidigten Gutachter erstellen, Anwalt, Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen
Frag doch beim Händler wo du es gekauft/finanziert hast erst mal nach, vielleicht lenkt er von sich aus ein, die Kanonen kannst du danach immer noch rausholen.