Wie wird die jährliche Fahrleistung bei der Kfz-Versicherung abgerechent?

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rechne immer mit einem vollem jahr. dh wenn du am 15.10.2010 einen unfall baust und auf deinem kilometerstand eine differenz von 12001km zu dem kilometerstand den du bei anmeldung der versicherung angegeben hast festgestellt wirst kann sich die versicherung quer stellen. jedoch wenn du nach einem tag bei deiner versicherung ein unfall gemacht hast und die differenz 11999km ist muß die versicherung zahlen. (Die versicherung könnte höchstens noch argumentieren, daß du mit dem restlichen km nicht mehr das auto abstellen könntest). Meist ist es so geregelt, daß du sobald du merkst, daß deine fahrleistung die angegebene übersteigt die versicherung aufstocken kannst und den differenzbetrag für das laufende jahr nachzahlen mußt. man kann aber km nicht in einem jahr ansparen in dem man garnicht fährt und im nächsten jahr dafür 24000. auf tüv au berichten stehen die km zahlen und wenn es hart auf hart kommt haben die versicherungen die besseren anwälte. es wird dir keiner eine strick draus drehen, daß du dein auto im winter häufiger benutzt als im sommer. das ist halt mal so.

Hallo, normalerweise zählt immer ein Kalenderjahr.Das heisst vom 1.1. ab bis 31.12. Wenn ein vertrag innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen wird, dann wird die Fahrleistung für die noch ausstehende Zeit berechnet. Also hier vom 16.10.bis 31.12. Ab 1.1. gelten dann die vollen 12000km. Am Ende des Jahres wird von den Versicherungen der km-Stand angefragt. Sollte es über dem 12000er Limit sein, kann die Versicherung Beiträge nachfordern. Das ist aber von Versicherung zu Versicherung verschieden. Meine hat es nicht getan, denn es war nur einmalig und dann auch relativ unwesentlich. Den Versicherungsschutz verliert man aber nicht, bei Überschreitung. wenn man allerdings merkt, dass man schon zur "Halbzeit" die km-Grenze erreicht hat, ist es ratsam, die Versicherung vorab zu informieren.

Die jährliche Fahrleistung mit 12000 km bezahlt man mit seiner Jahresrechnung. Also vom 16.10.09 bis 15.10.10 ! Du darfst im Jahr also 12000 km fahren, solltest du mehr fahren,wird der Beitrag erhöht.

"wird der Beitrag erhöht" der versicherungsnehmer ist verpflichtet die höhere fahrleistung rechtzeitig anzugeben. wenn erstmal ein unfall passiert ist wird die versicherung alles dafür tun nicht zahlen zu müssen, besonders bei personenschäden.

@lunaticwiz

@ lunaticwiz
Die Versicherung kann die Zahlung nicht verweigern bei falscher km Angabe, selbst im Kasko Bereich nicht.

Das Einzigste ist eine Vertragsstrafe und Beitragsrückrechnung mit den richtigen km.