KfZ behalten nach ausgeschlagenem Erbe

2 Antworten

Hallo, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast,besteht rechtlich kein Anspruch auf das Fahrzeug,egal ob Du die Steuern u,Versicherungsbeiträge beglichen hast. Das KFZ gehört Dir schon nicht mehr wenn Du bei Deinem Notar das Erbe ausgeschlagen hast. Fährst Du das Fahrzeug weiter droht Dir ein Anzeige wegen Diebstahl vom Amtsgericht der den Erbfall Deines Verwandten bearbeitet.

Also Vorsicht!

Gruss UCJ2008

cracksalat 
Fragesteller
 12.06.2012, 22:35

Ausgeschagen wirds so wie es aussieht in der kommenden Woche.

Der Kaufvertrag, der auf meinen Namen laeuft hilft nicht?

UCJ2008  14.06.2012, 13:02
@cracksalat

Hallo , Kaufvertrag nützt Dir nichts,der Fahrzeugbrief ist entscheidend. Schlägst Du das Erbe aus,geht auch das KFZ in die Erbmasse. Fährst Du mit dem Fahrzeug und hast einen Verkehrsunfall mit dem Fahrzeug sieht es "DÜSTER" aus Es gibt die Möglichkeit das Fahrzeug aus der Erbmasse zu kaufen, aber dann das ist der "Papierkram" DEUTSCHES BEHÖRDENWERK groß!

Gruss UCJ2008

Wenn die kiste teil der erbmasse ist so kann die zur reduzierung der schulden dienen. Zulasssung auf den Namen des verstorbenen aus kostengrünen ist plausiebel. sprich mit dem Notar darüber oder ob du dasFahrzeug aus der erbmasse herauskaufen kannst sonst freut sich ein anderer weils dann vermutlich versteigert werden wird oder du findest den Brief der aufgrund dert nutzung doch sicher bei Dir rumliegen müßte. teures ergebniss eigener Schlamperei.,.. joachim