Erbausschlagung, kann man das KFZ trozdem behalten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18.09.2010 ist meine Mutter leider verstorben nun bin ich der einzigste Nachkomme von ihr. Aber ich will das Erbe Ausschlagen, gibt es da eine möglichkeit das Auto zu behalten? (gegen eine minimale Gebür villt?) da ich seid wir das Auto haben auch damit regelmäszig gefahren bin. Sie hat mir es zwar mal mündlich zugesagt dafür würde es auch jemanden als Zeuge geben, sie wollte ja auch zum Notar aber soweit kam sie nun mal leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen Carsten J.
3 Antworten
eine mündliche zusage = schenkung d.h da es unter zeugen passiert ist gehört es schon mir soweit ich infomiert bin
Das Auto gehört mit zur Erbmasse. Wenn Du das Erbe ausschlägst ist auch das Auto weg.
Nein, entweder du nimmst das Erbe an oder du lässt es. Das Auto gehört zum Nachlass, da kann man nicht einfach was raussuchen.
meine Oma hat uns 2009 Geld für das Auto gegeben darmaliger Preis war 9800€ mit 65.000km und jetzt hat das Auto knapp 120.000km runter das Auto läuft alles über Mutti aber über mein Konto! und die meiste Zeit hatte ich das Auto um besorgungen etc. zu machen für Oma/Mama oder manchmal für mich hinzukommt sie hat mir es vor Zeugen ja zugesagt Auto wurde z.b nur nicht auf mich geschrieben wegen kosten Gründen sonnst wär das ja von anfang an auf mich gelaufen :-) dafür gibts ja auch Zeugen
d.h jetzt im Klartext einfach Auto auf mich ummelden und wenn jemand was will diesbezüglich die Aussagen der Zeugen einhollen bzw bestätigen lassen? weil Fahrzeugbrief etc. hab ich seid Anfang an
Quatsch. bei einer vorherigen Schenkung gehört das Fahrzeug dem Sohn. Es gibt sogar eine gute und plausible Erklärung dafür!!! Der Sohn/Tochter erledigt Arbeiten und Besorgungen, dafür gehört ihm/r das Fahrzeug. Die Kosten -Versich., Steuern, zahlt Mutter weiter. Es ist nicht nur verständlich, sondern auch sehr sehr plausibel. Wer und vor allem mit welcher Begründung sollte denn das Fahrzeug beschlagnahmen?