keller Boden streichen bei auszug aus der Mietwohnung? Ist das rechtens?

4 Antworten

Ich soll den Keller streichen mit den abflussrohren und den Fußboden?ist das rechtens?

Das würde - wenn überhaupt - nur funktionieren, wenn der Keller explizit durch dich angemietet worden ist.

Ansonsten gehören Wasser- und Abwasserrohre zum gemeinschaftlichen Eigentum, so dass Ihr nicht für eine Instandsetzung, bzw. für das Malern verantwortlich seid.

Es war mein kellerraum. Also zugeordnet zur Wohnung. Hab ihn unrenoviert  übernommen und soll ihn jetzt streichen  mit fußboden und dem abflussrohren die durch den Keller  gehen. Hab in der Wohnung  nur 1 1/2 Jahre gewohnt. Und war in der zeit vielleicht  5 mal im Keller.  War nur Lagerraum  für meinen  reifen fürs Auto 

Einfach gesagt, musst Du die Mietsache wieder in dem Zustand übergeben, in welchem Du sie übernommen hast.

(auch im Hinblick auf gewöhnliche und außergewöhnliche Nutzung / Abnutzung)

Wenn der Kellerboden bei Übernahme zwar ungestrichen, aber geänzlich frei von Verunreinigungen war, nun aber übersäht ist mit Farb- oder Öl-Klecksen (nur als Beispiel), kann der Vermieter von Dir die Beseitigung dieser Flecken verlangen. Er sollte aber auch nachweisen können, dass diese bei Übergabe nicht vorhanden waren.

Eine mögliche Form der Beseitigung ist das Anmalen (wobei ich das bei betonierten Fußböden für sehr fragwürdig halte).

Hast Du den Mietvertrag hinsichtlich dieser Forderung mal durchgelesen? Steht das vielleicht sogar da drin?

Eine Keller gehört für gewöhnlich nicht zu den Wohnräumen und muss normalerweise gar nicht gestrichen werden. Es sei denn, dass dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Es ist also wichtig, dass Du dieses Dokument zu Rate ziehst.

Ist der Boden mehr als üblich durch dich abgenutzt worden? Dann könnte der Vermieter darauf bestehen. Wenn es nur "normale" Abnutzungsspuren sind, geht das nicht.

Ich habe den Keller  unrenoviert übernommen 

Wenn du ihn in irgendeiner Weise mehr als üblich abgenutzt oder beschädigt hast, ist das rechtens.