Warum habe ich keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

7 Antworten

 Wir sind seit 2 Jahren getrennt ... eheliche Trennungszeit?, indem Fall wenn Du Dich nicht hast scheiden lassen besteht Eure Ehe weiter und klar, dürfen Eheleute getrennte Wohnungen haben , aber die werden finanziell nicht besser gestellt als Eheleute mit nur einem gemeinsamen Wohnsitz..bei fortbestehen einer Ehe ist man nicht alleinerziehend..

Menuett  01.11.2015, 14:07

Das ist egal.

Wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt,dann muß UVG gezahlt werden.

himako333  01.11.2015, 14:14
@Menuett

wenn man ein zugeringes Fam.einkommen hat, erhält man H4 oder aufstockende Hilfen.. 

UVG erhalten nur wirklich alleinerziehende Einelternfamilien.. 

Fragestellerin hat aber nicht deutlich gemacht ob sie nur mit dem Vater beider oder eines Kindes zusammen gelebt hat .. somit ist ggf. eine andere Ausgangslage mit anderen Folgebedingungen zu treffend..

m. l. G. ;)h

himako333  01.11.2015, 20:26
@Menuett

Fs sagt ...Das JA gibt an, dass auch räumlich getrennte Paare eine Beziehung führen können

 dies ist meist gegeben, wenn den Ämtern solche  Erkenntnisse vorliegen, 

das UVG wird nur gezahlt wenn ein eindeutiger Scheidungswille vorliegt, da man heutzutage nach einem Jahr Trennungszeit geschieden werden kann ist, bei der Zeitangabe von 2 1/2  Jahren weniger von auszugehen.

§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG beschränkt den Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf solche Kinder, deren alleinerziehende Elternteile ledig, verwitwet oder geschieden sind oder von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Dabei steht - vom Sonderfall des Getrenntlebens abgesehen - auch die Ehe mit einer anderen Person als dem anderen Elternteil des Kindes dem Leistungsanspruch entgegen....

zum dauernd getrennt leben , da muß  das Vorliegen einer Trennungsvereinbarung  gegeben sein!, der Scheidungstermin nach einer gewissen Zeit feststehen.. schon um evtl. Mißbrauch des UVG-Bezugs weitgehend auszuschließen.. , sonst könnten doch alle besser gestellten Paare mit 2 Wohnsitzen den Staat beschummeln und so ihre Bezüge zusätzlich zum KG aufbessern , bzw.  der Ehepartnerin auf Staatskosten eine eigene Wohnung besorgen  &&&..drum , nicht allein die objektive räumliche Trennung der Ehepartner genügen um als Alleinerziehende zu zählen.

 m. lieben Grüßen ;)himako

petrapetra64  02.11.2015, 10:00
@himako333

Also als ich mich damals getrennt hatte von meinem Ex-Mann(bzw er sich von mir), da ist er am Wochenende ausgezogen und Montags habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt und auch erhalten. Da hat keiner danach gefragt, ob ein Scheidungswille besteht. Allein der Umstand, dass man sich getrennt hat und ich das so schriftlich dargelegt habe, hat vollkommen ausgereicht. Auch eine Trennungsvereinbarung oder ein Scheidungstermin ist nicht notwendig, um UV zu beantragen und zu bekommen.

Menuett  03.11.2015, 10:49
@himako333

Es gibt ja Menschen, die wollen sich gar nicht scheiden lassen - das kostet Geld.

Und die leben trotzdem dauerhaft getrennt.

Nö, da muß nichts vorliegen.

UVG wird nur dann nicht gezahlt, wenn die Mutter mit dem Vater oder einem neuen Ehemann zusammenlebt.

Das Jugendamt fordert Unterhalt von dem Vater. Das ist auch ihr gutes Recht, egal ob ihr eine Beziehung habt oder nicht. 

Wenn die Behauptung einer bestehenden Beziehung an den Haaren herbei gezogen ist, dann musst du einen Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen (bzw. neu beantragen, wenn du zu spaet mit dem Widerspruch bist) und dann versicherst du schriftlich, dass du keine Beziehung hast, den KV dann und dann zuletzt gesehen hast und er auch keinen Kontakt zu den Kindern haben will. Dies unterschreibst du dann. Das muesste dann genuegen, wenn das Amt dir nicht das Gegenteil beweisen kann.

Ich haette beim Jugendamt auch sofort mal nachgefragt, wie die auf so was kommen. Vielleicht hat dein Ex das dem Amt ja so gemeldet, damit sie kein Geld von ihm verlangen koennen.

Ich hatte vor Jahren auch mal diesbezuegliche Probleme mit dem Jugendamtsmitarbeiter, der eine Auskunft des Einwohnermeldeamtes total fehl interpretierte. Diese melden nur den letzten Wohnsitz im Bundesland und das war halt bei mir. Er zog danach in ein anderes Bundesland. Das Datum, wann er zuletzt bei mir gewohnt hatte, hatte er wohl uebersehen.

Ich rief gleich das Einwohnermeldeamt nach und fragte, wie es zu so einer Meldung kommen konnte, dass er bei mir wohnt, die haben es mir erklaert und ich rief den Jugendamtmitarbeiter erneut an, erklaerte es ihm auch und bat drum, sich beim Einwohnermeldeamt zu erkundigen, falls er mir nicht glaubte. Er meinte dann, ob ich wirklich sicher waere, dass er nicht bei mir wohnt, er koennte das rausfinden. Ich erklaerte ihm, er koennte gerne kommen und schauen, ob er ihn irgendwo bei mir findet. Aber ich denke, wenn er bei mir wohnen wuerde, dann waere mir das schon aufgefallen.

Entschuldigt hat er sich bei mir nie, aber zumindest die Sachlage akzeptiert.

Bei dir ist es ja aber derzeit eh der Fall, dass du wohl Alg2 beziehst. Daher wird die Arge dir, sobald du Unterhaltsvorschuss erhaeltst, das Geld ja sofort wieder abziehen. Fuer dich bleibt es also finananziell gleich, mit oder ohne UV.

Sollte die Arge den UV abziehen, obwohl du ihn nicht bekommst, dann musst du mit den Bescheiden vom Jugendamt zur Arge und beantragen, dass sie vorlaeufig bis zur Klaerung wenigstens zahlen.

Am sinnvollsten ist, du legst sofort Widerspruch ein, rufst aber gleich mal beim Jugendamt an oder gehst vorbei und fragst nach, wie sie darauf kommen, dass eine Beziehung besteht.

 

Geh zum Anwalt, und Stalle auch nen Antrag auf "AMTSHILFE" bei der Arge.

Sorry, warum lässt Du dir das gefallen? Geh zum Anwalt, der wird das für Dich regeln!