Ab wann lebt man zusammen?

2 Antworten

nun er kümmert sich um sie mehrmals die woche, also bist du nicht alleinerziehend und benötigst auch keinen unterhalt. immerhin übernimmt er die betreuungsleistung. er ist bei dir, er schläft bei dir und ihr kümmert euch gemeinsam um sein kind. ihr führt eine beziehung.
was soll das theater also.

alleinerziehend heißt, der vater hat umgang mit seinem kind. 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung in seiner wohnung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage. er hat umgang mit seinem kind allein. du kümmerst dich die restliche zeit allein in deiner wohnung. dort schläft er dann auch nicht. merkst du den unterschied?

warum kümmert er sich nicht finanziell um sein kind und zahlt keinen unterhalt? da würde ich anfangen forderungen zu stellen. er muss unterhalt für sein kind zahlen und für dich, wenn die kleine u3 ist. warum gehst du nicht arbieten, wenn er eh so oft bei dir ist nachmittags? in der zeit kannst du einem job nachgehen.

das jobcenter kann das ganze geld zurückverlangen was es dir an alleinerziehendenmehrbedarf gezahlt hat. es könnte diesen betrag zukünftig einbehalten, da du nicht alleinerziehend bist. weiterhin könnte ein strafverfahren auf euch zukommen wegen leistungserschleichung. dein freund wird mit unterhaltsforderungen bedient werden.

Er bezieht selbst alg 2 und er bekommt die kleine nicht alleine haben aber das sind andre Gründe ausserdem lebt er bei seinen eltern. es geht mir auch nicht um den Unterhalt sondern darum das wir nicht zusammen leben ich das aber jetzt unterstellt bekomme da er sich ja zuviel kümmert. Und noch eins was gibt es nette menschen

@IsaSophia

natürlich geht es um den unterhatl? statt 3 stunden bei dir zu verbringen, warum kümmert er sich nicht um mehrere jobs? oder warum kümmerst du dich nicht, während er umgang wahrnimmt? das sind alles nur ausreden. wenn er die ganze zeit bei dir in der wohnung rumhängt, dann wohnt er da angeblich nicht? das glaubst du doch selbst nicht im ernst. du wirst beobachtet, wo sonst bezieht das jobcenter und die unterhaltsvorschusstelle ihre infos?

warum geht es dir nicht um unterhalt? du hast die pflicht den für dein kind vom kv zu fordern oder zu klagen, damit er in die puschen kommt. warum soll der staat dafür aufkommen?

du sagst ihr führt eine beziehung, dann hat der vater des kindes auch ganz normal das recht sein kind mit sich herumzutragen und hinzugehen wo er will ohne dich. was ist das für eine beziehung? warum zieht er nicht einfach bei dir ein, wenn ihr doch eine beziehung führt?`die kosten der unterkunft werden weiter bezahlt und er bekommt seinen regelsatz. was genau machst du da eigentlich für einen versuch? was soll das denn für eine beziehung sein? hast du überhaupt mal drüber nachgedacht wie sich beziehung definiert? man steht füreinander ein, man kommt füreinander auf, man steht sich bei und mit einem kind gemeinsam tut man alles um dieses kind versorgen zu können. nicht durch tricksereien gelder zu beziehen die einem nicht zustehen.

du drückst es selbst aus: ihr habt eine beziehung, er ist ständig bei dir, er übernachtet bei dir - du bist nicht alleinstehend und nicht alleinerziehend. punkt.

Er besucht uns zweimal die Woche und einen Tag am Wochenende. Es gibt Gründe wieso er nicht mit meiner zweijährigen Tochter alleine sein darf. Darüber möchte ich aber nicht mit fremden reden. Hat was mit meiner grossen Tochter zu tun. Das ist auch einer der Gründe warum wir nicht zusammen leben. Wer hat denn gesagt das ich nicht arbeiten gehe . Aber urteilen über Menschen dessen Hintergründe man nicht kennt das ist einfach. Vertusche nichts oder sonst was. Das Amt weiss davon weil das Jugendamt nach gefragt hat wie der vater sich kümmert um die kleine. Die wissen von den anderen Umständen nichts das er nicht mit ihr alleine sein darf ( anraten meiner Anwältin) reicht es dann jetzt mich hier runter zu sauen

@IsaSophia

natürlich darf er mit seinem kind alleine sein. was deine anwältin rät oder nicht ist doch völlig sinnfrei. was hat der umgang mit seinem kind mit dem anderen kind zu tun. du redest dummes zeug. solange ein gericht nichts ausgeurteilt hat, darf er mit seinem kind hin wo er will.

merkst du wie du dich in widersprüche verwickelst? nun wie auch immer. aufgrund dessen das er mit dir zusammen ist, bist du nicht alleinerziehend und du bekommst kein uvg. da du kein uvg bekommst und das jugendamt dieses dem amt mitteilt, wirst du auch keinen alleinerziehendenbedarf mehr bekommen, da du es nicht bist. man wird es für die vergangenheit zurückfordern und du bekommst unter umständen eine strafanzeige wegen leistungserschleichung.

nun erkläre mal was für eine beziehung du da hast, wenn ein anwalt dabei hängt, der gegen den vater arbeitet. was für eine beziehung ist das denn? was genau treibst du da eigentlich für einen blödsinn. willst du die leute hier veralbern?

Als ich wuerde sagen, so lange er eine eigene Wohnung hat und diese auch aktiv bewohnt und bei den von dir genannten Stunden muesste er deutlich mehr Zeit in seinen eigenen 4 Waenden verbringen als bei dir. Daher ist der Lebensmittelpunkt nicht bei dir, sondern bei sich zu Hause und er ist bei dir nur Gast. So wuerde ich das sehen und wuerde auch Widerspruch gegen alles Bescheide einlegen mit eben dieser Begruendung. Und wenn sie euch nicht das Gegenteil beweisen koennen, dann denke ich, werden sie damit nicht durchkommen.

Argumentiere auch, dass du die Kosten deines Haushaltes (mit Kind) traegst und er die seines eigenen Haushaltes, den er auch alleine fuehrt. Dass er als Gast mal mit isst, bedeutet ja nicht, dass ihr zusammen lebt und haushaltet.

Beim Unterhaltsvorschuss gibt es inzwischen Gerichtsurteile, dass eine gemeinsame Betreuung (Wechselmodell) des Kindes nur vorliegt, wenn es wirklich Haelftig oder fast Haelftig ist, wird das Kind mehr als 4 Tage von einem Elternteil betreut, steht dem immer noch Unterhaltsvorschuss zu.

Das waere ja auch bei euch deutlich der Fall. Klappt das mit den Aemtern nicht, wuerde ich mir Hilfe bei einem Sozialverein oder einem Anwalt suchen.

 

das amt muss nichts beweisen. das muss das paar hier. wenn er also tgl da ist, sich um das kind kümmert, dann ist das betreuungsleistung. dann gibts keinen unterhaltsvorschuss mehr. weil sie nicht mehr alleinerziehend ist. hier wird kein wechselmodell gelebt, sondern nach gründen gesucht zu vertuschen, dass man den staat betrügt. die eltern leben zusammen und sagen ja auch das sie zusammen sind. es gibt also keinen grund für uvg mehr.

selbiges gilt für das jc. die eltern sind tgl. zusammen. die mutter ist nicht alleinerziehend, der vater soll seinen anteil zu hause bezahlen wie es sich gehört. darum bekommt die km keinen alleinerziehendenzuschlag mehr. denken ist noch immer nicht wissen.