keine reaktion auf meine kündigung - was nun?

5 Antworten

Ich persönlich finde es ja ein bisschen unpersönlich wenn man brieflich kündigt... Ich würde das immer mündlich machen, ist einfach respektvoller.. dann kann man auch gleich alles klären und hat man genau solche Probleme nicht.

DerSchopenhauer  23.04.2015, 09:22

Rechtswirksam kündigen kann man NUR SCHRIFTLICH...

shiiuaua  23.04.2015, 16:46
@DerSchopenhauer

ja schon klar mensch... ich meine nur dass man zuerst mal das Gespräch suche soll.. Ich finde das einfach besser. Aber macht doch was ihr wollt ;)

Hallo ginny1106,

erstmal finde ich es schade, dass du deine Ausbildung abbrechen musstet, aber du wirst bestimmt deine Gründe haben. Hast du denn bereits etwas Neues?

Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und damit muss dein Arbeitgeber/Ausbilder nicht auf die Kündigung reagieren. Du kannst ab dem 13.04 (das ist übrigens in der Vergangenheit) zu Hause bleiben.

Beachte bitte, dass du dich mit dieser Kündigung nicht mehr in diesem Beruf ausbilden lassen darfst (§22 Abs.2 Ziffer 2, Berufsbildungsgesetz).

Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein und wünsche dir weiterhin viel Erfolg.

MfG
Boltimore

Familiengerd  23.04.2015, 12:07

dass du dich mit dieser Kündigung nicht mehr in diesem Beruf ausbilden lassen darfst (§22 Abs.2 Ziffer 2, Berufsbildungsgesetz)

Das ist selbstverständlich Unsinn!!

Der genannte Paragraph bestimmt so etwas überhaupt nicht! Die Aussage dieses Paragraphen bedeutet lediglich, dass eine Kündigung nicht erlaubt ist, wenn es dem Auszubildenden nur darum geht, bei gleichem Ausbildungsberuf lediglich den Ausbildungsbetrieb zu wechseln!


Boltimore  23.04.2015, 12:59
@Familiengerd

So habe ich es gemeint, vielleicht falsch ausgedrückt! Ein Ausbildungsplatzwechsel ist kein wichtiger Grund nach §22 Abs.2 BBiG.

Für den Fall eines Ausbildungsplatzwechsels sollten andere Wege gefunden werden!

Danke für dir Berichtigung.

Hi!

Ich nehme an du bist nicht mehr in der Probezeit...

Nach §22 Berufsbildungsgesetz kannst du dein Ausbildungsverhältnis unter Einhaltung der vier Wochen Frist kündigen. Würde ich allerdings nicht anwenden, wenn du deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest.

Da die Kündigung ordentlich eingegangen ist, hat der Arbeitgeber keine Handhabe gegen Dich. Du kannst schließlich beweisen, dass der Brief zugestellt wurde. Wenn er ihn nicht öffnet, ist es sein Problem.#

LG

Den Rückschein hast du aber erhalten?

 Wenn ja, dann ist alles in Ordnung, und der Arbeitgeber muss auf die Kündigung nicht antworten.

Aber du hast hoffentlich beachtet, dass du das Ausbildungsverhältnis nur kündigen kannst, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen willst.

Außerdem müssen in der Kündigung die Kündigungsgründe angegeben werden.

Du hast den Vertrag gekündigt !

okay, warum soll dein Chef und wenn ja was darauf antworten ?

du bist dann aus den Vertrag raus 

alles gut