Reicht ein normales Einschreiben bei der Kündigung...?

7 Antworten

Du kannst das Schreiben auch im Studio abgeben und Dir auf einer Kopie den Eingang bestätigen lassen.

Ansonsten - Einwurfeinschreiben reicht.

Einwurfeinschreiben. Gilt als zugestellt, sobald es im Briefkasten liegt.

Auf keinen Fall Einschreiben oder gar Rückschein nehmen. Es kann sein, das die Annahme verweigert wird, das die Sendung bei Benachrichtigung zur Filiale nicht abgefordert wird oder zu spät abgeholt wird.. Und dann hast du eventuell Fristen versäumt.

Einwurfeinschreiben - damit gelangt es in den Machtbereich des Empfängers.

bei einem Einschreiben mit Rückschein zufällig nicht zugestellt werden kann, und nicht abgeholt, gilt es nicht als Zugestellt. und ist unwirksam

Man müsste, in dem Fall des nicht rechtzeitigem Abholens, nur nachweisen, dass der Empfänger die Sache mit Absicht nicht oder verspätet abgeholt hat. War ihm z.b. bewusst, das eine Kündigung kommt(vorab telefonisch angekündigt) so ist das ein Annahmeverzug und die Kündigung währ dennoch gültig.

Es ist aber schwer, das nachzuweisen.

Wenn die Kündigung fristgemäß ist, musst du nur belegen, dass du sie rechtzeitig in den Machtbereich des Empfängers gebracht hast. Wie du das machst, ist deine Sache.

Ein Brief sollte genügen. Oder ne Mail... Aber lass Dir ne Bestätigug schicken.

Mail reicht in der Regel NICHT aus. Das müsste extra vereinbart sein.

@DerHans

Es muesste nicht extra vereinbart sein sondern vertraglich extra ausgeschlossen.