Kündigung Vermieter reagiert nicht?

13 Antworten

Warum sollte er auch reagieren?

Ob die Kündigung rechtens ist, kann hier niemand beurteilen, da niemand den Inhalt kennt. Wenn sie zugegangen ist, spricht das aber schonmal dafür...

Ein Vermieter muß nicht auf eine Kündigung reagieren.

Wenn Du den unterschriebenen Rückschein zurückbekommen hast, daß das Einschreiben ausgeliefert wurde, weiß der Vermieter Bescheid, und die Kündigung ist auch ohne Antwort vom Vermieter rechtsgültig, wenn Du die Kündigungsfrist einhältst. Sollte aber der Rückschein nicht bei Dir eingegangen sein, liegt es an der Post, dann ist auch die Zustellung des Einschreibens nicht ordnungsgemäß erfolgt, dann mußt Du Dich an die Post wenden, wo das Schreiben verblieben ist. da müßtest Du eine Einlieferungsnummer von der Poststelle haben, wo Du mit nachforschen lassen kannst. Dann könnte es sein, daß Dein Vermieter noch gar keine Nachricht bekommen hat. Hier liegt die Schuld bei der Post, bzw. das Einschreiben war nicht zuzustellen, dann müßte Dein Schreiben mit Angaben von der Post zurückkommen. Wenn die Post nicht zustellbar war, dann gilt Deine Kündigung! Trotzdem würde ich sicherheitshalber versuchen, dem Vermieter Nachricht zu geben, es wäre sicherer für Dich!

Die Kündigung ist trotzdem rechtens.

Voraussetzung ist, dass er sie erhalten und davon kann man bei einem Einschreiben mit Rückschein ausgehen.

Ich gehe mal davon aus, dass du es wirklich deinem Vermieter geschickt hast. Meine Mutter hat nämlich auch mal so eine Kündigung bekommen von einer Wohnung, von der wir gar nicht wussten, dass sie existiert.

Maximilian112  04.03.2013, 19:02

und davon kann man bei einem Einschreiben mit Rückschein ausgehen.

und warum bitte kommt der Rückschein nicht zurück?

Der Brief wartet auf der Post auf Abholung. Zugegangen ist er also nicht. Also ist auch nicht gekündigt.

Einen Beleg für das Einschreiben bekommst Du doch von der Post, nicht vom Vermieter. Dieser muss nicht reagieren. Eine Kündigung ist einseitig und muss nicht bestätigt werden.