Kein Rollsplitt Schild (Unfall). Anzeige Erstatten?

5 Antworten

Ein Kraftfahrzeug ist so zu führen daß es jederzeit beherrschbar ist.....

Anzeige wegen Rollsplitt auf der Straße? - Nein, damit machst Du Dich lächerlich...

Solange Du nicht beweisen kannst daß jemand den Rollsplitt vorsätzlich auf die Straße gestreut hat um einen Verkehrsunfall zu verursachen wirst Du mit einer Anzeige nicht weit kommen.....

Willst Du dann jederzeit jeden anzeigen weil da keine Schilder waren? Bei großen Gefahren stehen ja Schilder.... Nach einem Unfall die Ölspur, oder bei Baustellen das Zeichen für verschmutzte Fahrbahn.... Aber wegen Rollsplitt müsste dann im Winter alle 10m ein Schild stehen und das auf allen Straßen.... das wäre ja Utopie!!!

Ein bisschen Vorraussicht und defensives Fahren und Hirn einschalten wird von jedem Verkehrsteilnehmer gefordert.....

GaZoZz 
Fragesteller
 13.08.2012, 00:50

du hast schon recht, aber im winter ist es klar das man 1. nicht mit nem roller fährt und 2. das es von haus aus rutschig ist... außerdem behindert dich der kies im winter nicht, sondern eher das gegenteil... in meinem fall war es eine behinderung für mich... naja, was soll man machen ich wollt nur wissen, ob ich da irgendein recht hab, eigentlich schau ich viel auf die straße ob da was liegt oder so, aber in dem fall war ich einfach zu unvorsichtig... naja trozdem danke für die antwort...

Hallo,

das mit dem Unfall tut mir leid für Dich. Ist mehr als ärgerlich. Aber wenn Du Dir den Kreisverkehr mal ansehen würdest, könntest Du da schon feststellen, ob der Kies/Splitt von einem LKW verloren wurde oder ob dort Ausbesserungsarbeiten vorgenommen wurden. Im letzteren Fall dürften dort im Prinzip nur bestimmte Stellen "geflickt" worden sein. Ansonsten müsstest Du eine "gezogene" Spur dort vorfinden, wo der LKW entlang gefahren ist, evtl. auch schon vor dem Kreisverkehr.

Du kannst natürlich versuchen, den Betreiber der Kiesgrube bzw. den Spediteur, dem die LKW's gehören, zur Rechenschaft zu ziehen, was aber schwierig werden dürfte. Kein Fahrer wird zugeben, etwas verloren zu haben. Er muss es noch nicht einmal bemerkt haben.

Eine Anzeige gegen den möglichen Bauträger wegen Nichtbeschilderung könnte da schon aussichtsreicher sein.

Klar musst Du, wie die anderen schon sagten, Dein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle haben, aber mit so etwas brauchst Du eigentlich nicht rechnen. Denn durch das Warnschild vor Rollsplitt sollst Du als Verkehrsteilnehmer ja auch auf eine Gefahr - in diesem Fall Rollsplitt - hingewiesen werden, weil Du (in Deinem Fall mit dem Roller) weg rutschen könntest, Dein Bremsweg sich verlängert, usw..

Übrigens, wenn Dir dieser Unfall auf dem Schulweg oder dem Weg zur Arbeit passiert ist, ist dies ein Wegeunfall, den die gesetzliche Unfallversicherung deckt. Diese deckt allerdings - glaube ich zumindest - nur Körperschäden. Den Schaden an Deinem Roller kannst Du (sofern Du arbeitest) im nächsten Jahr bei der Steuererklärung geltend machen, sofern ein Wegeunfall vorgelegen hat.

Ich rate Dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, vlt. zunächst nur eine Beratung (da zahlst Du nur eine Pauschale). Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, kannst Du diese auch in Anspruch nehmen.

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg und vor allem gute Besserung.

LG Tom

Die Warnschilder, wenn vorhanden, sollen Dich dazu bewegen Abstand zu halten damit Du niemanden durch aufgeschleuderte Steine verletzt, bzw. sollst Du Abstand zum Vordermann halten. Mehr sagt ein solches Schild nicht aus. Über die Haftfähigkeit des Untergrundes muss sich jeder Verkehrsteilehmer selbst ein Urteil bilden, jederzeit!.

Crack  13.08.2012, 00:52

Mehr sagt ein solches Schild nicht aus

Zusatzzeichen 1006-32 (immer in Verbindung mit einem Gefahrzeichen) kündigt an das man dort mit Einschränkungen der Untergrundfestigkeit zu rechnen hat, man muss also nicht nur langsam fahren damit der Nachfolgende Verkehr keine hoch geschleuderten Steine abbekommt sondern auch der eigenen Sicherheit wegen...

Zuerst einmal bist Du selbst dafür verantwortlich wie schnell Du fährst.


§ 3 StVO Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.


Wenn dort Baumaßnahmen stattgefunden haben und diese nicht ausgeschildert waren obwohl sich die Fahrbahn nicht in einem einwandfreien Zustand befunden hat kannst Du eventuell Ansprüche an den Bauträger stellen. Auskünfte dazu bekommst Du beim Straßenbauamt.

Sollte aber nur ein Kieslaster im Kreisverkehr etwas Sand, Kies oder Splitt verloren haben dann wird es schon weitaus schwieriger, denn dann muss erst einmal der Verursacher festgestellt werden. Denn nur an den kannst Du Dich mit Deiner Forderung wenden.

Anzeige kannst Du natürlich in jedem Fall erstatten, dann solltest Du aber auch bedenken das unter Umständen auch gegen Dich ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängt werden kann.

GaZoZz 
Fragesteller
 13.08.2012, 00:44

Innerorts darf man 50 fahren und der roller fährt 45...

ich hab mich erkundigt und es ist wirklich so das mehrere lkws durch diesen weg richtung einer kiesgrube fahren, ich weis inzwsichen auch welche firma das ist ich werde mich erstmal bei meinem anwalt erkundigen... vielen dank für deine antwort, ich wollte blos schonmal wissen was auf mich zukommen könnte...

Crack  13.08.2012, 00:57
@GaZoZz

Selbst wenn das der Weg zu oder von einer Kiesgrube ist wird es sehr schwierig werden den Verursacher zu ermitteln. Denn Du wirst nicht den Betreiber der Kiesgrube verantwortlich machen können sondern Du musst den eigentlichen Verursacher ermitteln, also genau den einen LKW der die Ladung verloren hat.

Und das ist so gut wie ausgeschlossen...

Ich wünsch Dir aber trotzdem viel Glück, Ladung muss nun mal gesichert werden - auch wenn es Schüttgut ist.

Gegen wen? Das wird irgendein LKW verloren haben.