Unfall: Kreuzbandriss - Schmerzensgeld? Versicherung?

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...eine Anzeige bringt grds. kein Geld, sondern, im Erfolgsfalle, lediglich eine Bestrafung des Täters. Hier geht es um zivilrechtliche Ansprüche. Die Verantwortlichkeit auch des Komasäufers ergibt sich dabei aus § 827 2 BGB. Daß man als Unfallopfer keinerlei Ansprüche hätte, ist Blödsinn. Die Ansprüche richtet man direkt an den Verursacher, respektive an dessen Versicherung. Werden die Ansprüche innerhalb einer zu setzenden Frist nicht reguliert, bleibt nur der Weg zum Zivilrichter. Die Schadensersatzansprüche zu beziffern ist leicht, in dem man alle ursächlich mit dem Vorfall enstandenen Kosten auflistet + belegt. Da Schmerzensgeld keine Ersetzungs-, sondern nur Genugtuungsfunktion hat, hängt die Bezifferung immer ganz wesentlich vom konkreten Einzelfall + den vorliegenden arztlichen Gutachten ab. Anhaltspunkte findet man in den einschlägigen Schmerzensgeldtabellen...

Weder Schmerzensgeld nicht sonst was, da es sich hier ja offensichtlich um einen Unfall handelt.

d.h. ich bin der geschädigte, habe schmerzen, brauche evtl eine teure op und bekomme keinerlei entschädigung?

Hallo,

also was wichtig ist, ob es dafür Zeugen gibt und/oder es die Person auch zugibt!! Anzeige kannst du erstatten und würde ich auch wenn es die Person nicht einsieht,allerdings ist es so ne frage weil es ja warscheinlich keien Absicht war. Mein Tipp:

Von den Ärzten alles festhalten lassen und eventuell, da es ja eine Art Unfallw ar einen Anwalt nehmen. Denn mit einem Anwalt kann man einfach mehr Schmerzensgeld rausholen. Bei einem Kreuzbandriss ist schon einigeszu erwarten z.B. wenn du lange bei der Arbeit etc. ausfällst.

Wenn du die Daten hast vn dem jenigen, dann würde ich evtl. Rechtsberatung dazuziehen denn Dann muss in der Regel auch dem seine Versicherung oder eben er selbst dafür zahlen. Obd as geht ist eine zweite Frage...

Ärztliches Gutachten ist auch sehr wichtiG! JEde Woche zum Arzt gehen und alles festhalten lassen, Geld siehst du sowieso erst,wenn die Sache abgeschlossen ist. (Außer ein Vorschuss)!

Aber: DA ER ALKOHOLISIERT WAR WIRD ES SCHWIERIG MIT DER ZAHLUNG!! Des wegen: Nimmd ir einen Anwalt. ;) Ich hatte im April ein Autounfall und spreche aus Erfahrung ;) RS 13

Zeugen habe ich, bin auch in Kontakt mit der betreffenden Person, die aber keinerlei Erinnerung daran hat.

@tomsemilia

Das ist schonmal gut!

Wie egsagt am besten mal für ein Beratungsgespräch zum Anwalt und alles dokumentieren...mal sehen was bei rauskommt.

Hallo!

Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt ist hier sicherlich nicht schlecht. Nur bedenke folgendes: 1) Ich habe noch nie davon gehört, dass einem das eingeklagte Schmerzensgeld in voller Höhe zugesprochen wurde 2) DU wirst staunen was so etwas wert ist - wenn alles ohne Folgen verheilen kann bleibt auch das Schmerzensgeld "im Rahmen". Ob sich das lohnt? Bist du rechtschutzversichert?

Gruß

Schabersack

Nein habe leider keine Rechtschutzversicherung. Kann man in diesem Fall eigentlich auch von fahrlässiger Körperverletzung sprechen?

@tomsemilia

In der Regel nicht, da der jenige nicht bei sich war und damit Schuldunfähig.

Rechtsbeistand holen !!