kein beschäftigungsverbot ohne zustimmung vom chef

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dein arzt ist verpflichtet dazu dir ein beschäftigungsverbot auszustellen wenn die arbeit kindsgefährdend ist, ob der chef das will oder peng. du solltest nochmal bei einem anderen frauenarzt vorsprechen die werden dich vermutlich fragen ob du dann da bleibst bei dem arzt aber denen kannst du dann ja immer noch einen vom pferd erzählen. und vielleicht gefällts dir da sogar besser. habe in der schwangerschaft auch den doc gewechselt. du kannst auch mal bei deinem hausarzt anrufen und nachfragen ob er dir das ausstellen kann. sag ihm das du nicht arbeiten kannst weil es nicht gut für dein kind ist, denn das ungeborene geht vor und der chef muss trotzdem bis zum beginn des mutterschutzes deinen lohn zahlen

Ic h weiß ja nicht wo du arbeitest. Aber zum Ausstellen des BV braucht deine FÄ bestimmt nicht die Erlaubnis von deinem Chef. Wenn das Wohl und die Gesundheit von Mutter und Kind durch die Arbeit gefährdet ist, ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, ein BV auszustellen. Die AG haben ja nicht mal einen Nachteil davon, sie kriegen das gesamte Geld, das sie zahlen müssen wieder zurück. und die AN bis zum Schluss ihr volles Gehalt.Sollte der AG aufgrund des BV eine Arbeit zuweisen, die zumutbar ist, muss man diese aber auch annehmen. Viel Glück

sternchen169 
Fragesteller
 24.08.2011, 17:05

das weiß ich eigentlich auch das ich dafür kein einverständniss von meinem chef brauch aber was soll ich eurer meinung nach tun? soweit geht es mir auch ganz gut bin nur schnell außer puste und hab ganz schön probleme mit der übelkeit...und fühl mich sehr schlapp und meine frauenärztin hat ja gesagt ich soll mit meinem chef reden wegen nem BV aber wenn ich den zettel nich bekomm hab ich die A-karte und werd wohl wieder arbeiten gehen müssen.

bayernesis  24.08.2011, 20:44
@sternchen169

Wie schon gesagt, entweder anderen gyn oder mal ein paar Tage zu hause bleiben. Wenn es kein job ist, den man als schwangere nicht machen darf, ist auch gegen arbeiten nichts einzuwenden. LG

Das verstehe ich nicht. Dein Chef kann dir doch kein Beschäftigungsverbot geben, das kann meines Wissens nur die Frauenärztin.

sternchen169 
Fragesteller
 24.08.2011, 12:58

ja ich kenn das auch so aber meine FA meinte wenn sie mir das ohne sein einverständniss ausstellt dann könnte er sie verklagen kopfschüttel deswegen hab ich ja keine ahnung was ich jetzt machen soll wenn sie sich beide stur stellen :-(

MikeMolto  24.08.2011, 13:32
@sternchen169

Es gibt gesetzliche Regelungen für ein Beschäftigungsverbot. Z.B. wenn für die Mutter oder das Ungeborene bei weiterer Beschäftigung ein Schaden entstehen könnte. Genauer kann ich es nicht sagen. Wenn aber deine Frauenärztin sich weigert, dann scheint es keinen plausiblen Grund für ein solches Verbot zu geben. Es bleibt notfalls der Gang zu einem anderen FA.

Wahrscheinlich möchte deine FA vom Arbeitgeber wissen, ob es möglich ist, dass du nur solche Arbeiten ausführen kannst, die dem ungeborenen Kind nicht schaden (also kein schweres Heben, kein Hantieren mit gefährlichen Chemikalien etc.). Kann dein Chef das nicht garantieren, muss die FA das Beschäftigungsverbot ausstellen. Tut sie das nicht, würde ich mir an deiner Stelle einen anderen Frauenarzt suchen!

sternchen169 
Fragesteller
 24.08.2011, 13:22

also ich bin die einizge angestellte und halt mein chef und andere arbeiten sind da nicht möglich...sie wollte nen dreizeiler das er damit einverstanden ist aber wie gesagt den hab ich und bekomm ich ja nicht :-( hab auch schon überlegt den FA zu wechseln aber eigentlich bin ich mit ihr sehr zufrieden bis jetzt... die schwester meiner FA sagte zur not soll ich das gewerbeaufsichtsamt einschalten das die überprüfen ob mein chef das Mutterschutzgesetz einhält aber erlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen das das so rechtens ist :-(

MelliMaus26  24.08.2011, 13:27
@sternchen169

das mit dem gewerbeaufsichtsamt ist eine sehr gute idee, die sind ja dafür da um dich zu unterstützen und dir zu helfen. vor ärger mit deinem chef brauchst du garkeine angst haben denn du setzt ja nur deine rechte durch und kündigen kann er dich definitiv nicht

putzfee1  24.08.2011, 13:38
@MelliMaus26

Ja, ich denke auch, das mit dem Gewerbeaufsichtsamt ist eine gute Idee.

putzfee1  24.08.2011, 13:43
@putzfee1

Dies habe ich eben noch dazu im Internet gefunden:

Droht sich die schwangere Frau durch Tätigkeiten zu gefährden, die ihr nach dem Mutterschutzgesetz sowieso verboten sind, ist es sinnlos, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Soll sie beispielsweise ständig schwere Lasten heben, ist statt des Gangs zum Arzt der zum Gewerbeaufsichtsamt ratsam. Denn das ist zuständig für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen.

Nachzulesen auf dieser Seite:

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft.html

Ein Beschäftigungsverbot wird nur dann ausgesprochen, wenn die Gefahr besteht, dass das werdende Kind Schaden erleiden kann durch die Risiken die am Arbeitsplatz entstehen. Bestes Beispiel im Kindergarten durch Krankheiten der zu betreuenden Kinder. Aus diesem Grund wird ja der Arbeitsplatz einer Schwangeren überprüft und es werden Vereinbarungen getroffen, welche Arbeiten nicht mehr ausgeführt werden dürfen -> Arbeitsplatzbeurteilung. Letzlich hat die Frauenärztin das Verbot auszusprechen, da es ansonsten Probleme mit der U2 Erstattung für den AG geben könnte. Das Verbot der Ärztin hat der AG zu akzeptieren. Wer schwanger ist ist nicht automatisch krank.

sternchen169 
Fragesteller
 24.08.2011, 12:56

meine Frauenärztin hat zu mir gesagt ich soll mit meinem chef wegen dem BV reden das kam nicht von mir und ich hab nicht gesagt das ich krank bin nur weil ich schwanger bin...danke trotzdem für deine antwort auch wenn mir das leider nicht weiter hilft...