Darf der Chef das einfach so machen oder ist das verboten?

6 Antworten

Zunächst einmal ist dein Arbeitgeber nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.

Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Richtig ist, daß die Krankenkasse ab sofort für die Zahlung der Lohnersatzleistungen einspringt.

Dafür zahlt dein Chef übrigens auch Beiträge, das nennt sich Umlage.

Du erhältst also weiter dein Geld in vollem Umfang, nur eben nicht von deiner Firma, sondern von der Krankenkasse.

Die nötigen Berechnungsgrundlagen werden vom Unternehmen, oder dem Steuerberater, elektronisch an die Krankenversicherung übermittelt.

Alyna95 
Fragesteller
 09.01.2017, 22:03

Mein chef meinte dass er nur sechs wochen zahlt so wie bei einer krankschreibung . Und er sagt ab dann uebernimmt die krankenkasse. Das haben die wohl immer schon so gemacht. Aber ich habe noch 7 monate!

michi57319  09.01.2017, 22:12
@Alyna95

Du bekommst dein Geld, keine Sorge. Von wem, kann dir doch völlig egal sein. Die Krankenkasse wird es dir auch gerne noch mal erläutern, wie das abläuft. Du musst da nur mal anrufen.

Ich habe damals auch von der 20. Woche an ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt ausgestellt bekommen. Das Gehalt wurde weiterhin von meiner Firma bezahlt. Die haben das von der KK wiederbekommen.

Ist doch für Dich egal, von wem Du Dein Geld kriegst, oder nicht?

Laut meinem FA zahlt da wirklich die Krankenkasse.

Alyna95 
Fragesteller
 09.01.2017, 22:00

Ich habe meinen Arzt extra noch mal und noch mal gefragt er sagt der chef MUSS  das bis ende des vertrags zahlen und er kriegt ja auch jeden cent zurueck von der kasse. Ich will mich jetz nicht abzocken lassen ... 

michi57319  09.01.2017, 22:02
@Alyna95

Der Arzt sollte besser das machen, was er kann. Er liegt nämlich total daneben.

maddie93  09.01.2017, 22:05

Wenn er jeden Cent von der Kasse zurück bekommt heißt das ja das die Kasse das zahlt... Ich bin im 7 Monat schwanger und hab das schon durch.

michi57319  09.01.2017, 22:14
@maddie93

Der Chef bekommt gar nix. Herrgott nochmal, er zahlt monatlich Umlagebeiträge, die LFZ bei Schwangerschaft wird von allen Arbeitgebern finanziert!

Ihr schmeißt da munter Fakten durcheinander, das ist ja schon nicht mehr mit anzusehen.

isebise50  10.01.2017, 12:13
@michi57319

Du verwechselst aber anscheinend die Mutterschutzfristen (denn da hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse) mit einem individuellen Beschäftigungsverbot davor.

Dabei hat die Schwangere Anspruch auf Fortzahlung des vollen Arbeitslohns durch den Arbeitgeber für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbotes bis zum Beginn der vorgeburtlichen Schutzfrist.

Der Arbeitgeber bekommt die Entgeltfortzahlung über die sogenannte Umlage 2 (U2) von der Krankenkasse erstattet.

maddie93  10.01.2017, 12:22

AG zahlt und bekommt Geld von kk wieder erstattet.