Darf der Chef das einfach so machen oder ist das verboten?
Hallo . Ich bin schwanger und habe ein beschaeftigungsverbot vom arzt erhalten weil der chef die nicht ausgestellt hat weil er sagt dass er das nicht darf und doof waere da er mich ja bezahlen muesste obwohl ich nicht arbeite. Der arzt sagt der chef muss bis vertragsende vollen lohn zahlen. Der chef will aber nur 6 wochen zahlen und ab dann soll die Krankenkasse zahlen. Aber ein BV ist doch nicht das selbe wie eine krankschreibung?! Mein arzt hat KEIN WORT erwaehnt das der arbeitgeber nur sechs wochen zahlen muss und dann die kasse zustaendig ist. Was ist denn nun richtig?
6 Antworten
Zunächst einmal ist dein Arbeitgeber nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.
Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.
Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).
Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.
Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Richtig ist, daß die Krankenkasse ab sofort für die Zahlung der Lohnersatzleistungen einspringt.
Dafür zahlt dein Chef übrigens auch Beiträge, das nennt sich Umlage.
Du erhältst also weiter dein Geld in vollem Umfang, nur eben nicht von deiner Firma, sondern von der Krankenkasse.
Die nötigen Berechnungsgrundlagen werden vom Unternehmen, oder dem Steuerberater, elektronisch an die Krankenversicherung übermittelt.
Du bekommst dein Geld, keine Sorge. Von wem, kann dir doch völlig egal sein. Die Krankenkasse wird es dir auch gerne noch mal erläutern, wie das abläuft. Du musst da nur mal anrufen.
Ich habe damals auch von der 20. Woche an ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt ausgestellt bekommen. Das Gehalt wurde weiterhin von meiner Firma bezahlt. Die haben das von der KK wiederbekommen.
Ist doch für Dich egal, von wem Du Dein Geld kriegst, oder nicht?
Laut meinem FA zahlt da wirklich die Krankenkasse.
Ich habe meinen Arzt extra noch mal und noch mal gefragt er sagt der chef MUSS das bis ende des vertrags zahlen und er kriegt ja auch jeden cent zurueck von der kasse. Ich will mich jetz nicht abzocken lassen ...
Der Arzt sollte besser das machen, was er kann. Er liegt nämlich total daneben.
Wenn er jeden Cent von der Kasse zurück bekommt heißt das ja das die Kasse das zahlt... Ich bin im 7 Monat schwanger und hab das schon durch.
Der Chef bekommt gar nix. Herrgott nochmal, er zahlt monatlich Umlagebeiträge, die LFZ bei Schwangerschaft wird von allen Arbeitgebern finanziert!
Ihr schmeißt da munter Fakten durcheinander, das ist ja schon nicht mehr mit anzusehen.
Du verwechselst aber anscheinend die Mutterschutzfristen (denn da hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse) mit einem individuellen Beschäftigungsverbot davor.
Dabei hat die Schwangere Anspruch auf Fortzahlung des vollen Arbeitslohns durch den Arbeitgeber für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbotes bis zum Beginn der vorgeburtlichen Schutzfrist.
Der Arbeitgeber bekommt die Entgeltfortzahlung über die sogenannte Umlage 2 (U2) von der Krankenkasse erstattet.
AG zahlt und bekommt Geld von kk wieder erstattet.
Mein chef meinte dass er nur sechs wochen zahlt so wie bei einer krankschreibung . Und er sagt ab dann uebernimmt die krankenkasse. Das haben die wohl immer schon so gemacht. Aber ich habe noch 7 monate!