Kein Bafög, kein BAB, kein unterhalt und kein Wohngeld ... Was nun?

8 Antworten

Schülerbafög käme auch nicht in Frage?

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

99Natalie99 
Fragesteller
 16.09.2016, 13:48

Nein habe ich schon versucht wurde abgelehnt. 

beangato  16.09.2016, 13:53
@99Natalie99

SCHÜLERbafög, nicht das normale Bafög.

Mein Kind bekam das, als eine Ausbildung gemacht hat. Es wohnte sogar noch zu Hause.

Das Kindergeld müsste Dir auchzustehen, wenn Du ausziehst. Wären knapp 200 Euro.

deine eltern müssen für dich aufkommen, können sie das nicht musst du dir eben noch einen nebenjob suchen.

99Natalie99 
Fragesteller
 16.09.2016, 13:51

Nach jugendachutzgesetz darf ich momentan nicht länger arbeiten als ich es in der Ausbildung schon mache 

MiezeKatzchen  16.09.2016, 13:53
@99Natalie99

mit 17 darfst du auch nicht alleine wohnen, schon daran gedacht als du dich für die ausbildung mit so einer distanz beworben hast??

Stellwerk  16.09.2016, 13:56
@MiezeKatzchen

Natürlich darf sie mit 17 alleine wohnen, wenn die Eltern zustimmen.

99Natalie99 
Fragesteller
 16.09.2016, 13:56
@MiezeKatzchen

Doch darüber habe ich mich informiert das darf ich auf Grund der Ausbildung schon ab 16. kannst du auch einfach googlen

Nein, leider nicht. Dafür sind deine Eltern zuständig.

99Natalie99 
Fragesteller
 16.09.2016, 13:47

Aber wenn meine Eltern nicht zahlen können? (Hartz 4)

Kleckerfrau  16.09.2016, 13:48
@99Natalie99

Dann musst du mit dem auskommen was du hast oder dir eine andere Ausbildung suchen . So leid es mir tut.

Wo würdest du denn dann wohnen wenn du für eine 1 Zimmer Wohnung ca. 550 € warm zahlen müsstest ?

Du solltest dir aus dem Internet mal suchen was dir für eine Person an angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zustehen würde wenn du Sozialleistungen ( ALG - 2 ) vom Jobcenter beziehen würdest.

Dazu kannst du mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen der Stadt in die du ziehen würdest.

Wenn also kein Anspruch auf Bafög - besteht weil dein Einkommen zu hoch ist würdest du auch keinen Anspruch auf Wohngeld haben,selbst wenn du die sonstigen Voraussetzungen erfüllen würdest,denn dem Grunde nach hättest du ja Anspruch auf Bafög - gehabt.

Anspruch auf BAB - hättest du auch nur in einer betrieblichen Ausbildung und deine zählt aber unter schulische Ausbildung,deshalb auch nur evtl.Bafög - und kein BAB.

Ist der Bafög - Antrag tatsächlich nur wegen deinem Einkommen abgelehnt worden oder war das mit ein Grund und deine Eltern müssten dir noch Unterhalt zuzahlen ?

Bei 600 € Brutto würdest du etwa 450 € Netto bekommen und sollten deine Eltern tatsächlich keinen Unterhalt zahlen können müssten sie dir dein Kindergeld von min. 190 € zahlen,dann hättest du schon ca. 640 € im Monat.

Würdest du damit dann auch nicht auskommen und keine Möglichkeit für eine Nebentätigkeit bestehen,dann könnte man versuchen einen Ausbildungskredit bei der Bank zu bekommen und sollte das auch nichts werden könnte man nur noch versuchen beim Jobcenter nach § 7 Abs. 6 SGB - ll ein zinsloses Darlehen zu bekommen.

Das SGB - ll wurde zwar zum 01.08.2016 auch in Bezug auf den Leistungsanspruch für Azubis abgeändert,aber so wie mir das bekannt ist betrifft das nur Azubis in einer betrieblichen Ausbildung,die hätten jetzt unter Umständen Anspruch auf ALG - 2 als Aufstockung.

Zuvor hätten sie in eigener Wohnung / WG - nur evtl.Anspruch auf einen Mietzuschuss zu den Wohnkosten gehabt.

Aber beim Bafög - Anspruch,auch wenn dieser nur dem Grunde nach gegeben wäre hat sich meines Wissens nach nichts geändert,die haben weiterhin in der Regel nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Anspruch auf ALG - 2,es sei denn eine Ausnahme aus § 7 Abs. 6 SGB - ll würde zutreffen.

Du verdienst 600€ Btutto. Zudem hast du Anspruch  aufs Kindergeld. Da du nebenbdem KG mehr als 450€ an Einkünften hast, hast du keinen Anspruch  auf Bafög. Wohngeld kannst du erst beantragen, wenn du einen Mietvertrag in der Tasche hast. Voraussetzung  Wohngeld: kein Bafögbezug. 

Zur Not musst du halt einen Ausbildungskredit bei der Bank beantragen oder einen Nebenjob ausüben, damit du die Übergangszeit überbrückt bekommst, denn beim Wohnung mieten kommt ja auch noch etwas an Kaution und Kosten für etwas an Einrichtung auf dich zu. 

Wende dich Zwecks Wohnungssuche an die Gemeindeverwaltung deiner zukünftigen Aufenthaltsstätte und frage mal, ob die dir da was an Wohnungen anbieten könnten. LG