Kein Auskunftsrecht mehr, wenn Anwalt eingeschaltet?

1 Antwort

Der Anwalt ist jetzt dein rechtlicher Vertreter und die Versicherungen kommunizieren natürlich lieber mit einem Fachmann als mit einem Laien. Dein Anwalt ist allerdings verpflichtet, dir die gewünschten Auskünfte zu geben, soweit sie ihm vorliegen. Weigert er sich, könntest Du ihm das Mandat entziehen und einen anderen Anwalt damit beauftragen.