Kautionsübernahme vom Sozialamt

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Die Kautionsgarantie ist eine Bürgschaft. D.h., der Vermieter kriegt kein Geld in die Hand, aber falls Du Miete schuldig bleibst (unwahrscheinlich, wenn das Amt zahlt) oder Schäden anrichtest, die aus der Kautionssumme behoben werden müßten, verpflichtet sich das AMt, in Höhe der Kautionssumme dafür gerade zu stehen. Es gibt auch regulär für selbst zahlende Mieter die Möglichkeit, statt der Barkaution eine Bürgschaft, etwa von der Hausbank oder einer Fa. wie z.B. Moneyfix, zu stellen und damit die Vorkosten zu vermeiden.

Sofern der Vermieter mit einer Garantierkllärung einverstanden ist und der Mietvertrag keine andere Form der Kautionsleistung vorsieht, ist Ihre Welt in Ordnung! Als Vermieter würde ich einer solchen Erklärung kritisch gegenüberstehen, sofern nicht bestimmte Inhalte zum Schutz der Interessen des Vermieters hinsichtlich der Kaution vereinbart sind, die eine solche Garantieerklärung einer Barleistung rechtlich vom Risiko her gleichstellen! Das aber ist zunächst einmal nicht Ihr Problem.

Die Kautionsgarantie ist für den Vermieter genau so gut, wie eine in bar gezahlte Kaution.

Wenn also die Kaution bei deinem Auszug verfallen würde ( z,B. weil die Wohnung unbewohnbar geworden wäre), hat der Vermieter die Sozialbehörde als "Bürgen"