Was tun, wenn das Jobcenter die Kaution nicht übernimmt?

9 Antworten

Das JC könnte höchstens ein Darlehen über die Kautionnsumme gewähren. Übernommen werden die Kosten als Leistung m. W. aber nie.

Wenn im Mietvertrag eine Mietsicherheit (Kaution) vereinbart ist, seid ihr berechtigt,  diese in drei Raten zu zahlen. 1.R. bei Mietbeginn, 2. und 3. R. mit der Miete in den zwei Folgemonaten. Ob ihr dafür Geld habt oder nicht, spielt keine Rolle. Der BGH hat geurteilt, "Geld muss man haben", fertig.

Wenn ihr jetzt mit der Zahlung in Verzug kommt, dürfte der V. euch kündigen, und das sogar fristlos und ohne Abmahnung

 Versucht also nochmals das Darlehen zu beantragen (Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen).

Auch in einem anderen Wohnort wird ein Vermieter die Kautio haben wollen, in dieser Hinsicht bringt der Wechsel nichts.

Notfalls müsst ihr euch das Geld borgen.

Was die Missstände in eurer Wohnung betrifft: Schriftliche Mangelanzeige (Einwurfeinschreiben), Frist zur Beseitigung stellen. Bei Verfristung mindern bringt hier nichts, da das JC den Minderungsbetrag von der Leistung abzieht.

Für eine Selbstbeauftragung habt ihr auch kein Geld um die Kosten zu verauslagen. Stellt diesbezüglich einen Antrag beim JC für ein Darlehen. Das Geld dürftet ihr dann mit der Miete aufrechnen. Das alles wäre sehr kompliziert bei dieser Gemengelage.

Falls ihr mit dem Vermieter allein in seinem Zweifamilienhaus wohnt (was ich der Frage so entnehme), darf er euch ohne Grund mit einer um drei Monate verlängerten Kündigungsfrist  kündigen. Deshalb ist durchaus Gefahr in Verzug für das künftige Fortbestehen eures Mietverhältnisses.

Dass die Kaution nachträglich nicht übernommen wird ist eigentlich klar.

Die Zusage muss VOR dem Umzug eingeholt werden. Ob die dann gewährt wird, wird nach § 22 Absatz 6 SGB II geprüft.

Insgesamt wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ihr eine andere Wohnung suchen werdet. Natürlich kann man da auch mal auf Mietminderung machen. Vor allem dass sie eure Wohnung betreten geht eben nun mal gar nicht. Da solltet ihr auch die Schlüssel einfordern.

Die Kaution werdet ihr aber bezahlen müssen. Ihr habt ja auch den Mietvertrag unterschrieben. Der gilt dann eben mit allen Rechten und Pflichten. Bei Nichtzahlung der Mietkaution dürfte das auch ein außerordentliches Kündigungsrecht eures Vermieters sein, wenn die Mietkaution mindestens in Höhe von zwei Nettomieten ist.

Das Verhalten der Vermieter hat mit der Zahlung der Kaution nicht das Geringste zu tun. Die Übernahme ist vom Jobcenter abgelehnt worden, also müßt ihr die Kaution selbst bezahlen, wenn notwendig in Raten.

Vennek 
Fragesteller
 17.05.2016, 15:39

Leider wahr...

Der Vermieter hat Recht, ihr aber auch.

Des weiteren haben wir keinen eigenen Strom-, Wasser- und Gaszähler,
wodurch wir keine genaue Kontrolle über unseren Verbrauch haben. 

Dann dürfte ein Festbetrag in der Miete beinhaltet sein.

http://www.mietrecht.org/news/ausserordentliche-fristlose-kuendigung-wegen-nichtzahlung-der-kaution-mietrecht-ab-mai-2013/  

https://www.geldtipps.de/alltag/verbrauchertipps/neu-bei-verzug-mit-der-kautionszahlung-droht-die-fristlose-kuendigung