TG-Stellplatz in Kaution/Provision berücksichtigen?
Hallo,
wenn ich eine Wohnung anmiete (500 €) und einen TG-Stellplatz (50), bezieht sich dann die Höhe der Provsion auf 550 oder 500? Ebenso bei der Kaution? Welche Kautionshöhe ist hier nurn fällig? 2x 500 oder 2x 550???
Danke für Antworten im Voraus ;)
4 Antworten
Nehmen wir an die Garage ist Teil des Mietvertrages:
Dann darf die Provision inclusive der Mehrwertsteuer das 2,38 Fache der Miete betragen;also 550 € mal 2,38 = 1309 €.
Die Kaution darf nur bis 3 Monatsmieten der Nettokaltmiete betragen.
Wenn Du eine Wohnung inkl. Stellplatz gemietet hast und die KM 550 € beträgt zahlst dafür die Provision. Das wäre max. das 2,38fache einer KM.
Kaution 1 - 3 KM.
Hast Du jedes separat gemietet sieht das anders auch. Rechnen kannst sicher selbst.
Obwohl in diesem Fall könnte die Provision und Kaution, da ein Stellplatz ja kein Wohnraum ist, höher ausfallen.
Bleibe bei Deinen Antworten daher stets sachlich!
Was bitte ist daran unsachlich wenn ich voraussetze das Fragesteller rechnen kann?
Unsachlich wäre es ihm zu unterstellen er könne nicht rechnen.
Anscheinend kann das nicht jeder :-)
Außerdem will der Fragesteller wissen ob die Kaution von der Wohnung Miete abhängt oder die Garagenmiete dazu zählt;wenn er weiß ob die Garagenmiete Bestandteil des Mietvertrages ist;kann er bestimmt rechnen.
Aber wieder mal gibt der Fragesteller zu wenig Infos :-)
Das kommt drauf an, was der Makler angeboten hat und was dazu vertraglich vereinbart ist, insbesondere darauf, ob es sich um einen oder zwei Verträge handelt...
Ohne den MV im Einzelnen zu kennen, düfte da 2x 550 € fällig zu sein.
Richtlinie Punkt 4:
Setze nicht voraus, dass jeder soviel weiß wie Du. Manche Frage mag Dir vielleicht naiv vorkommen oder ist von anderen Usern schon gestellt worden, deswegen ist diese vom Fragesteller aber nicht weniger ernst gemeint. Bleibe bei Deinen Antworten daher stets sachlich!