Kaufvertrag zwischen 2 Unternehmen, ich als Einzelunternehmen und eine andere Firma über einen Kauf von Waren?

2 Antworten

Schon mal etwas von der Formfreiheit gehört? Nur in besonderen Fällen ist ein schriftlicher Vertrag notwendig. Wer einen mündlichen Vertrag schließt, für den gelten gemäß der Rechtsform die gesetzlichen Regelungen.

Anfrage oder Bestellung können schriftlich erfolgen. Auch hier hast die Formfreiheit. Wenn der Verkäufer Deine Bestellung erfüllt, dann hast Du einen Vertrag geschlossen.

In der Regel geht es bei Waren nicht um Grundstücke, da ist sogar der Notar tätig. Aber die Arbeit mit Verträgen macht man sich nur in Ausnahmefällen. Beispielsweise wenn besondere Lieferbedinungen fixiert werden sollen.

Dieser Vertrag würde aber extra geschlossen und damit für alle Kaufverträge zwischen den Parteien wirken.

Einzelne Kaufverträge schließt man eigentlich nur schriftlich, wenn da besondere Dinge festgehalten werden sollen. Hatte der Verkäufer also darauf hingewiesen, dass es sich um Unfallware handelt oder nicht?

Verzichtet er auf eine solche Belehrung, dann geht man davon aus, dass alles Tipp-Top war. Bringt die Realität was anderes, dann wäre er ohne Vertrag oder anderen Beweis in Schwierigkeiten, wenn Du Ware zurück sendest oder eine Minderung verlangst.

Das ist der Grund, warum Du nur allgemeine Angaben findest. Niemand entwickelt dafür einen Vordruck. Und stellt ihn dann auch noch der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Aber noch einmal: Wenn vom Gesetz oder den wirksamen AGBs abgewichen werden soll, dann sollte man schon wegen der Beweispflicht diese Einigung schriftlich festhalten. Ob man das Vertrag nennt oder Vereinbarung dürfte egal sein.

Anfrage > Angebot > Bestellung > Auftragsbestätigung > Lieferschein > Rechnung.

Spezielle Kaufverträge gibt es z.B. für Kraftfahrzeuge. Um welche Warenart handelt es sich?