Kaufvertrag entstanden?
hey, die Frage ist, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder nicht?
meine Antwort wäre: Es ist kein Kaufvertrag zustandegekommen, da es sich um eine Abänderung des Antrags handelt. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt es hierbei also nicht (Antrag und Annahme).
Danke im Voraus !
4 Antworten
Zeitungsanzeige: invitiatio ad offerendum, kein Angebot.
Telefongespräch: verbindliches Angebot, erlischt aber mit Beendigung des Telefonats.
Keine Bindung mehr an das Angebot, als der "Käufer" es annehmen will.
Danke!
§ 147 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden
Telefongespräch zählt als "unter Anwesenden".
Problem hier, die Zeitungsanzeige - einfach so mal den Kaufpreis erhöhen geht nicht. Verbindlich waren die 8000€. darauf kann sich der Käufer berufen, notfalls per Anwalt.
Aber etwas anbieten heisst ja nicht, das man es auch verkaufen MUSS. Jann ja auch ein Motorad anbieten und mich dann doch etscheifen es meiner Tochter zu schenken... Denke nicht das dies verboten ist.
ersetze Zeitungsanzeige mit Schaufenster - an der Kasse will sie plötzlich einen höheren Preis
zudem BGB 145
Auch Schaufenster ist Anpreisung, kein Angebot.
Das kann ggf. wettbewerbsrechtlich problematisch sein, zivilrechtlich ist es eindeutig.
Es ist kein Kaufverttrag zustande gekommen. Sie haben ja nur mündlich über einen potenziellen Kauf diskutiert.
Dann wurde ein höherer Preis genannt. Im Marketing nennt man dies "Low Balling"
Zeitungsanzeige ist aber kein verbindliches Angebot, da an die Allgemeinheit gerichtet.