Kaufvertrag entstanden?

4 Antworten

Von Experte AnglerAut bestätigt

Zeitungsanzeige: invitiatio ad offerendum, kein Angebot.

Telefongespräch: verbindliches Angebot, erlischt aber mit Beendigung des Telefonats.

Keine Bindung mehr an das Angebot, als der "Käufer" es annehmen will.

Klarisa666 
Fragesteller
 23.06.2021, 18:29

Danke!

§ 147 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

 Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden

Telefongespräch zählt als "unter Anwesenden".

Problem hier, die Zeitungsanzeige - einfach so mal den Kaufpreis erhöhen geht nicht. Verbindlich waren die 8000€. darauf kann sich der Käufer berufen, notfalls per Anwalt.

evermore90  23.06.2021, 16:42

Aber etwas anbieten heisst ja nicht, das man es auch verkaufen MUSS. Jann ja auch ein Motorad anbieten und mich dann doch etscheifen es meiner Tochter zu schenken... Denke nicht das dies verboten ist.

RobertLiebling  23.06.2021, 16:43

Zeitungsanzeige ist aber kein verbindliches Angebot, da an die Allgemeinheit gerichtet.

peterobm  23.06.2021, 16:53
@RobertLiebling

ersetze Zeitungsanzeige mit Schaufenster - an der Kasse will sie plötzlich einen höheren Preis

zudem BGB 145

RobertLiebling  23.06.2021, 17:22
@peterobm

Auch Schaufenster ist Anpreisung, kein Angebot.

Das kann ggf. wettbewerbsrechtlich problematisch sein, zivilrechtlich ist es eindeutig.

Es ist kein Kaufverttrag zustande gekommen. Sie haben ja nur mündlich über einen potenziellen Kauf diskutiert.

Dann wurde ein höherer Preis genannt. Im Marketing nennt man dies "Low Balling"