zustandekommen eines kaufvertrags! / bwl liebe leute =)
die frage ist : sind anfrage und antrag das gleiche ???
in meinem büchlein steht:
dass eine anfrage rechtlich unverbunden ist und dadurch sie keine willenserklärung beinhaltet, denn die angefragten güter müssen nicht gekauft werden!
und auf einem blatt (lehrer hat es gegeben) : ein antrag (bestellung/ wobei ich denke, dass eine anfrage auch eine bestellung ist) braucht zwei übereinstimmende willenserklärungen um als auftragsbestätigung zu enden.
dies bräuchte ja auch eine anfrage oder nicht ????
3 Antworten
also anfrage und antrag ist nicht das gleiche anfrage leichter erklärt: du rufst z.B bei einem Unternehmen an und willst dich erkundigen über die neuen Sonderangebote sagen wir mal. Da besteht keine übereinstimmende Willenserklärung und das ist auch ein KV weil du ja nichts bestellen willst, oder aufgibst oder so.. du erkundigst dich einfach nur Anfrage ist keine Bestellung sondern nur nachfrage nach ietwas so hab ich das verstanden im unterricht Antrag ist eine Bestätigung mit übereinstimmender Willenserklärung, dass ist wenn du dort anrufst und sagst, ja ich möchte das und das bestellen oder (als Unternehmer) in meinem Sortiment aufnehmen, Lieferung: auf Abruf Zahlung: innerhalb 30 Tage nach Lieferung da wo das alles schon ausgemacht wird also Anfrage: du willst dich nur erkundigen nach etwas Antrag: du bestellst es schon, oder machst etwas aus also mit KV und so hoffe ich konnte helfen LG Knuddeln
haha bitteeee :)
Ein Antrag bei einem Kaufvertrag kann einmal die Bestellung sein. Die Annahme heißt dann Bestellungsannahme oder gleich Lieferung.
Der Antrag kann aber auch ein Angebot sein. Die Annahme heißt dann Bestellung.
Eine Anfrage hat keinerlei rechtliche Wirkung, sie zielt auf Information.
nein, eine anfrage braucht keine zei übereinstimmenden willenserklärungen...
kannst du es mir genauer erklären??
ich verstehe den unterschied nämlich zwischen den beiden nicht...=)
jaaaaaaaaaaaaaaaap konntest du dankeeeee =)
bin jetzt glücklich ..............