Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Ebay Kleinanzeigen?
Anzeige ist bei ebay Kleinanzeigen mit VB eingestellt. Chatverlauf:
Interessent: "Was stellen Sie sich preislich vor?"
Anbieter: "Preisvorstellung wäre bei ... €"
I: "Versandkosten?"
I: "Versandadresse ist ... bitte Paypal wenn möglich!" (Nennt direkt seine Adresse ohne, dass gefragt wurde?!)
A: "Versand wäre für ...€ möglich"
Ist damit ein Kaufvertrag abgeschlossen? Da der Anbieter ja nur die Kosten genannt hat aber nicht zugestimmt hat und auch keine Zahlungsdaten mitgeteilt hat?
Wenn ja, was passiert wenn der Interessent eine Anzeige macht?
Gibt es einen Unterschied ob man "Mein Preis ist" oder "Meine Preisvorstellung wäre bei" schreibt also konjunktiv.
Was ich dazu schon selbst recherchiert habe:
https://www.roemer-rechtsanwaelte.de/kaufvertrag-%C2%A7-434-bgb/
"Daraufhin antwortet der Verkäufer „passt". Dies stellt eine Annahme dar. Somit liegt folglich ein wirksamer Kaufvertrag vor."
Dieses "passt" bzw. eine Annahme wurde doch nicht geschrieben oder?
3 Antworten
Also, es geht um ein bestimmes Objekt und der Vertragspartner ist auch bestimmt.
Wenn man schreibt 'meine Preisvorstellung wäre' und dann einen Preis nennt, kann man das in meinen Augen als Angebot auslegen, wenn aus den gesamten Umständen hervorgeht, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen werden soll und das auch als Angebot gemeint ist d.h. ein Rechtsbindungswille besteht und nichts weiter als eine reine Auskunft vorliegt.
Allerdings fehlt es, selbst wenn ein Angebot vorliegt, die Annahme durch den Interessenten, insofern sehe ich keinerlei Grund sich den Kopf darüber zu zerbrechen ob ein Angebot vorliegt.
Wenn ja, was passiert wenn der Interessent eine Anzeige macht?
Warum sollte der Interessent das anzeigen?
Danke für die Ausführliche Antwort! "Warum sollte der Interessent das anzeigen?" Da der Interessent ein ziemliches Schnäppchen gemacht hätte, da der Anbieter eine sehr niedrige Preisvorstellung genannt hat, da er nicht wusste was die Antiquität wirklich Wert ist, aber zum Glück rechtzeitig noch durch einen anderen Interessenten dies erfahren hat. Darauf hat der Anbieter dem ersten Interessenten mitgeteilt, dass er ein Angebot über ...€ erhalten hat. Danach wurde Interessent 1 ziemlich sauer, da er sein Schnäppchen davon fliegen sehen hat und den ganzen Tag über Nachrichten geschrieben hat, bis zu Androhung von einer Anzeige und anscheinender Umsetzung... (I:"Etwas zu verkaufen und dann nicht zu liefern bzw. es nochmal zu verkaufen nennt man Betrug!")
Ich erkenne bisher weder vom Käufer noch vom Verkäufer eine Willenserklärung zur Einwilligung eines Kaufvertrages.
Ist damit ein Kaufvertrag abgeschlossen?
An der Grenze, aber rechtlich nein.
Wenn ja, was passiert wenn der Interessent eine Anzeige macht?
Wird eingestellt und man wird auf den Privatklageweg verwiesen.
Naja streng genommen kann es passieren, dass eine Zivilklage von der Gegnerseite eintrudeln kann. Aber ob die Erfolg haben wird, meiner Erfahrung nach in solch einem Fall, wäre es eher als sehr gering einzustufen, dass die Klage Erfolg hätte.
Was würde bei Erfolg der Anbieter an den Interessenten Zahlen müssen bzw. was wäre die Strafe?
Was würde beim "Privatklageweg" passieren?