Warum ist im notariellen Kaufvertrag der Beruf wichtig?

5 Antworten

Gem. § 10 Beurkundungsgesetz soll die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden, daß Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind.

Auch die Berufsangabe kann ein Identifizierungsmerkmal sein (vor allen Dingen spielte das in früheren Zeiten eine größere Rolle) und war bis in die 80er im Formular zu erfasssen.

Die Angabe des Berufs ist aber heute nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Grundsätzlich braucht sie nur noch erfasst werden, wenn die Berufsangabe zur Identifizierung unumgänglich ist - es gibt wohl Notare, die das aber immer noch standardmäßig abfragen.

Notwendig ist das heute nicht mehr unbedingt, aber es ist kein unwichtiges Merkmal für die Erfassung einer Person

Früher war es eine Aussage über den gesellschaftlichen Stand einer Person

Die Angabe des Berufes ist zur Feststellung der Beteiligten nach § 10 BeurKG nicht erforderlich; insbesondere früher war es allerdings üblich, den Stand (nicht den Beruf der Beteiligten) in der Urkunde mit zu vermerken (zB Firmeninhaber, Privatier, Privatiersgattin etc.....)

(1) Der Notar soll sich Gewissheit über die Person der Beteiligten verschaffen.

(2) In der Niederschrift soll die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden, daß Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind.

(3) Aus der Niederschrift soll sich ergeben, ob der Notar die Beteiligten kennt oder wie er sich Gewißheit über ihre Person verschafft hat. Kann sich der Notar diese Gewißheit nicht verschaffen, wird aber gleichwohl die Aufnahme der Niederschrift verlangt, so soll der Notar dies in der Niederschrift unter Anführung des Sachverhalts angeben.

Das ist wohl ein älterer Notar. Früher war der Beruf Pflichtangabe bei Beurkundungen um die Identität der Beteiligten festzuhalten. Heute ist die Angabe nicht mehr vorgesehen, ein paar wenige Notare machen es aber noch.

Die Prüfung dessen wie deine finanzielle Stellung aussieht ist bei nem Grundstückskauf durchaus von belang.