Führungszeugnis IMMER als Versicherungsberater?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Ja braucht man immer 63%
Nein ich kenne Ausnahmen 38%

7 Antworten

Ja braucht man immer

https://www.bwv.de/qualifikationen/fachmann-fuer-versicherungsvermittlung/voraussetzungen/

Versich.berater ist und darf sich nur nennen, wer nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Rechtsberatungsgesetz vom zuständigen Amtsgerichts- oder Landgerichtspräsidenten seines zuständigen Wohnsitzes als Versich.berater zugelassen ist.

Ein zugelassener Versich.berater darf keine Versich.verträge vermitteln!!!

Ist es grundsätzlich Pflicht für Versicherungsbetriebe das zu prüfen?

Es muß immer eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden: Eine der wichtigsten Möglichkeiten, sich über die Integrität eines künftigen Mitarbeiters zu informieren, ist die Einsichtnahme in das Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister neuesten Datums!

Bitte beachten: Bei vorbestraften Bewerbern ist insbesondere Vorsicht geboten. Vorstrafen im Vermögensbereich (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung usw.) sind ein Indizfür die nicht vorhandene Zuverlässigkeit😥!!!

Kronos26  31.07.2020, 17:02
Ein zugelassener Versich.berater darf  keine Versich.verträge vermitteln!!!

Nicht ganz richtig.

Er darf Verträge vermitteln, aber er darf dafür keine Provision annehmen.

Siehe Gewerbeordnung:

Der Versicherungsberater darf sich seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen. Zuwendungen eines Versicherungsunternehmens im Zusammenhang mit der Beratung, insbesondere auf Grund einer Vermittlung als Folge der Beratung, darf er nicht annehmen. 

Gibt sicherlich irgendwo ne windigen Versicherungskonzern der ohne Führungszeugnis das macht, generell wird das aber gefordert.
Das sind halt auch Strafen die du für die Straftat bekommst.

also die Finanzbranche kannst du wohl im Großen und Ganzen vergessen

Kronos26  31.07.2020, 17:06

Ein Versicherungskonzern stellt keine Versicherungsberater ein.

Man stellt dort Versicherungsvertreter ein.

Den Unterschied für die beiden findest du in der Gewerbeordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html#:~:text=Gewerbeordnung,%C2%A7%2034d%20Versicherungsvermittler%2C%20Versicherungsberater&text=als%20Versicherungsmakler%20f%C3%BCr%20den%20Auftraggeber,Versicherungsvertreter%20damit%20betraut%20zu%20sein.

Versicherungsberater - Absatz 2

Versicherungsvertreter - Absatz 7

Nein ich kenne Ausnahmen

Du kannst durchaus Glück haben, da die von dir genannten Delikte durchaus deine gewünschten Kompetenzen in der Branche wiederspiegeln.

Allgemein schauen fast alle seriösen Unternehmen ins Führungszeugniss.

Bei dir läuft grunsätzlich etwas verkehrt.

"Versicherungsberater" ist ein Beruf (!), der sehr selten in Deutschland anzutreffen ist (ca. 230 Leute). https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater#Ausbildung

Weiterhin hast du keine Chance, wenn dein Leumund nicht einwandfrei ist!

melina9393 
Fragesteller
 31.07.2020, 10:34

Kaufmann für Versicherung und Finanzen eben, ohje🙄 . Ok, danke!

wattdennnu2  31.07.2020, 10:36
@melina9393

Auch dann wird dir das Führungszeugnis ein Strich durch die Rechnung machen. Wenn nicht, bist du automatisch an einen "dubiosen Verein" geraten!

melina9393 
Fragesteller
 31.07.2020, 10:41
@wattdennnu2

Ok danke dir.

DerHans  31.07.2020, 17:56
@melina9393

Mit einer Vorstrafe wegen Betruges - Keine CHANCE

Habe paar Bewerbungen als Verischerungsberater vor mir. 

tatsächlich.

Und du weißt, was ein Versicherungsberater ist?

Lies mal Absatz 2!

https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html

Die Genehmigung erteilt die Industrie und Handelskammer und mit solch einem Führungszeugnis hast du keine Chance.

https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Gewerbeerlaubnisse/Versicherungsvermittler-und-berater/2.4.-VVR_Antrag-Versicherungsberater_vereinfachtes-Verfahren_juristische-Person_20.12.2018.pdf

Aber nach deinem Text gehe ich davon aus, dass dir für diese Tätigkeit das erforderliche Fachwissen fehlt.