Kassenminus vom Lohn abgezogen?

3 Antworten

Hi,

da würde ich mal im Arbeitsvertrag nach schauen. Aber generell ist es ja so, das du dich an deiner Kasse / deinem Kassenprogramm anmelden musst um Zahlungseingänge auch zu verbuchen. Darüber lässt es sich sehr einfach nachvollziehen, wer den Misstand verursacht hat. Hoffe, du hast deine Abrechnung auch immer gleich gemacht.

Gruß Attacktic

heyheymymy 
Fragesteller
 16.02.2016, 01:53

Nein, bei uns kann jeder an jede kasse, ich habe ständig "fremde" Bestellungen an meiner Kasse, wenn ich kurz weg war. Es gibt auch keine Passwörter. Und die Kasse sperren wenn man 5 Minuten weg ist, das würde Ärger geben.

Attacktic  16.02.2016, 02:00
@heyheymymy

Nimm´s mir nicht übel, aber in was für einem Saftladen arbeitest du? Wenn bei mir jemand sich am Rechner nicht abmeldet gibt es ärger und nicht anders rum... Dann kann dein Chef rechtlich gar nichts machen. Das ist eine generelles Führungsproblem, welches du nicht verursacht hast. Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen. Wenn du allerdings weiterhin dort Arbeiten möchtest und nicht als gemobbt werden möchtest kannst du das Geld auch abziehen lassen. Ich allerdings würde das Gespräch mit dem Chef suchen, insofern das Verhältnis zu ihm relativ gut wäre.

Wenn die Umstände allerdings eher gestört sind, würde ich auf solch eine Firma einen Dreck geben und mir einen neuen Job suchen.

verreisterNutzer  16.02.2016, 19:43
@Attacktic

... zumindest würde ich monatliches Mankogeld einfordern. Ohne dieses ist ein Abzug erst recht nicht zulässig!

heyheymymy 
Fragesteller
 16.02.2016, 22:53
@Attacktic

ich arbeite bei mc donalds. mehr brauche ich wohl auch nicht zu sagen. ich weiß ja dass es nicht rechtens ist, ich frage nur, wie man jetzt vor geht. klar es sind nur 10 €, das erste mal nach 8 monaten, aber wer weiß was kommt. die sache ist, dass es automatisch abgezogen wird, wie das auf der lohnabrechnung aussieht weiß ich nicht, es ist ja das erste mal und der monat ist noch nicht um......

Attacktic  17.02.2016, 00:38
@heyheymymy

Das ist ein sehr schwieriges Thema. Im Endeffekt kannst nur du dir die Frage beantworten, da du es mit deinem Gewissen vereinbaren musst... Ich habe dir ein paar Möglichkeiten gegeben, kann aber nicht sagen wie du es machen musst. Ich bin eher ein Mensch, der die Konfrontation sucht. Sollte das nichts bringen, werde ich drastischer werden. Aber das bin ich...

Wenn du einen Finanzmenschen, jemand der Selbstständig oder in einer Führungsposition ist, kannst du ihn um Rat fragen. Doch eine Entscheidung musst du selbst treffen, auch wenn ich dir gerne weiterhelfen würde. Sorry. :/

Gruß Attacktic

verreisterNutzer  17.02.2016, 00:41
@heyheymymy

@heyheymymy,

bei diesem Arbeitgeber ist mir die Sache klar - der wird sich von Dir keine Vorschriften machen lassen. Eher wird er sich von Dir trennen.

Das soll nicht heißen, dass ich dessen Vorgehen billige, aber diese Art von Arbeitgeber hat gewisse Prinzipien und Strukturen, die sie letztlich auch so erfolgreich gemacht haben.

Nun musst Du entscheiden:

A) Du gehst gegen diesen Konzern an (und verlierst den Job)

B) Du akzeptierst die Vorgehensweise (und behältst den Job).

Es tut mir leid, aber hier gibt es aus meiner Sicht keine Alternative! 

Aus diesem Grund findet sich in vielen Arbeitsverträgen die sogenannte Mankoabrede.
Hierbei handelt es sich um eine Art Garantiehaftung des Arbeitnehmers,
der dann unabhängig vom Verschulden für Fehlbeträge oder Fehlmengen
einzustehen hat. Was zunächst sehr hart klingt, erfährt aber eine
deutliche Einschränkung. Derartige Vereinbarungen sind nämlich nur unter
bestimmten Voraussetzungen zulässig. Möglich ist eine solche Abrede,
wenn der Mitarbeiter alleine Zugriff auf die Kasse oder den Warenbestand
hat und die Formulierung dieser Abrede keine Unklarheiten aufweist.
Eine eindeutige Formulierung ist wichtig. Weiter muss auch bei der
Mankoabrede das vereinbarte oder tariflich geschuldete Entgelt gezahlt
werden.Quelle:https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/fehlbetrag-in-der-kasse-haftet-die-kassiererin.aspx    LG  gadus

gadus  16.02.2016, 07:28

"Mitarbeiter alleine Zugriff auf die Kasse....",das ist der wichtige Punkt.   LG  gadus

heyheymymy 
Fragesteller
 16.02.2016, 23:00
@gadus

das trifft aber nicht zu, alleine die schichtleitung benutzt schon alle kassen. 

gadus  17.02.2016, 07:41
@heyheymymy

Da du  nicht alleine fuer deine Kasse zustaendig bist,kann man dir auch nichts abziehen.   LG  gadus

Ich hab das schon mehrfach verschiedene Kassiererinnen gefragt, und das ist so üblich und wohl auch erlaubt.

Selbst wenn nicht: Wegen 10 popeligen Euronen zum Arbeitsgericht laufen ist armselig und schadet dir mehr, als es dir nützt.

Familiengerd  16.02.2016, 12:51

Ich hab das schon mehrfach verschiedene Kassiererinnen gefragt, und das ist so üblich und wohl auch erlaubt.

Ist es nicht so ohne Weiteres!

Es bedarf schon bestimmter Voraussetzungen, die es dem Arbeitgeber erlauben würden, Kassendifferenzen vom Arbeitnehmer einzufordern!