Kaputter Rollladen, wer zahlt?

6 Antworten

Der Rollladen ist mit vermietet. Deshalb trägt der Vermieter auch die Reparaturkosten, alleine. Er ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäße Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Eine sog. Kleinreparatur kommt hier nicht in Betracht.

Der Verursacher, sofern es einen gibt.

Ansonsten eben der Eigentümer, also du.

Das kann passieren und der Mieter ist vermutlich nicht daran schuld. Schau Dir mal genau an, wie die einzelnen Lamellen miteinander verbunden sind und Du wirst feststellen, dass es im Prinzip nur gebogenes Blech ist, dass sich verbiegen kann.

Wenn z. B. der Rollladen sich aufgrund eines Fehlers immer wieder an der gleichen Stelle irgendwie verhakt, kann sich das Blech immer weiter aufbiegen und irgendwann hält es eben nicht mehr.

Natürlich könnte es auch sein, dass sich einmal aus irgend einem Grund eine Lamelle verschoben hat, sich dann verhakt hat und wenn man dann mit Gewalt versucht, den Rollladen hoch zu ziehen, gibt irgendwann das Schwächere nach: Der Gurt oder die Lamelle.

Es ist keine Katastrophe. Zwei Personen der Rollladenfachfirma, die sich auskennt, werden die beiden Teile ohne große Probleme wieder zusammen fügen. Entweder wird die kaputte Lamelle wieder zurecht gebogen oder ausgetauscht oder ganz weg gelassen. Danach der untere Teil wieder rein geschoben, der ganze Rollladen hochgezogen und wieder in die Führungen herunter gelassen.

Lass Dir von den Leuten genau erklären, wie das passieren konnte und was schuld sein könnte.

Beim Auswechseln eines Rollladengurts greift wohl die Kleinstreparaturklausel, denn der Gurt kostet ca. 5 bis 10 Euro und der Arbeitsaufwand ist auch nicht besonders groß... Also müsste der Mieter auch dafür aufkommen...

Dank des Users bwhoch2 wurde ich gerade auf einen Fehler hingewiesen, anscheinend war es nicht der Gurt, sondern der Rollladenpanzer. Aus diesem Grund ist eine einzige Lamelle defekt und hierfür muss der Rollladenkasten geöffnet werden. Unter normalen Umständen benötigt man keine neue Lamelle, denn hiervon sind grundsätzlich mehr vorhanden als benötigt (sitzen im Rollladenkasten)...

Ein geschickter Handwerker hat die Sache in 15 bis 30 Minuten erledigt...

Die mit dem Mieter im Mietvertrag getroffene Vereinbarung hinsichtlich der Kostenlast bei Kleinreparaturen von Dingen, die dem häufigen Gebrauch des Mieters unterliegen, gibt Ihnen Aufschluß.

Sie sind davon unabhänig gut beraten, den Rolladen nach 20 Jahren ohne hin auf Ihre Kosten erneuern zu lassen.