Als Zeuge Aussage verweigern ja oder nein?

10 Antworten

Im Grunde ist man verpflichtet vor Gericht eine Aussage zu machen, eine Ausnahme stellt sich dar wenn man mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert ist, oder wenn die Gefahr besteht dass man sich selbst strafrechtlich belastet. Aber um genaueres zu erfahren würde ich mir an ihrer Stelle einen Anwalt nehmen.

Als Zeuge bist Du zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, es sei den Du bist Angehöriger des Täters, würdest einen Angehörigen (genau definierter Personenkreis) einer Strafverfolgung aussetzen, Du unterliegst einer gesetzlichen Schweigepflicht oder würdest Dich mit der Aussage selbst einer Strafverfolgung aussetzen.

Wenn Du nicht zu dem Personenkreis gehörst, der die Aussage verweigern darf, dann kann Geld- oder Haftstrafe verhängt werden - die Anordnung einer Ordnungshaft (umgangssprachlich Beugehaft), um Dich zur Aussage zu zwingen wäre schon im Gerichtssaal möglich.

Nur vorsorglich:

Einfach der Verhandlung fernzubleiben, obwohl man als Zeuge geladen ist, wäre nicht zu empfehlen...

Keiner MUSS etwas, zwingen kann dich niemand, wenn du mit den Konsequenzen leben kannst.

doch man zwingt mich zum Gericht zu erscheinen obwohl ich am liebsten nicht hin gehen würde... Kann mich aber dann bis zu 1000€ kosten.

@christian97y

Dann verstehe ich deine Frage nicht. Wenn man nichts zu verbergen hat, vielleicht dazu betragen kann, eine Straftat aufzuklären...wo ist das Problem?! Du wirst ja sehen WAS sie von dir wollen und sie werden dir auch sagen was passiert wenn du z.B. nichts sagst, bzw. ob du die Aussage verweigern kannst. Das kommt ja auch auf ganz viele Umstände an.

@christian97y

Das Gericht kann dich auch von der Polizei zu hause abholen lassen.

Ist sicherlich für deine Nachbarn ein tolles Erlebnis.

Beugehaft? Kann man schon

zwingen kann man dich zwar nicht wenn ein verwander von dir auf der anklage sitzt

das stimmt schon aber der Richter könnte dich vereinigen das heißt er kann dich mit schwören lassen und dann musst du die wahrheit sagen

ich würde wenn ich du wehre aussagen es bringt nicht viel wenn du die aussage verweigerst die wahrheit kommt immer an licht

Danke, es geht nur um eine Schlägerei und ich als Zeuge hab damals die Polizei gerufen mehr nicht und wollte mich eigentlich nicht dazu äussern

@christian97y

dann solltest du auf jeden Fall aussagen

@christian97y

Wenn du als Zeuge geladen bist, musst du erscheinen und aussagen. Wenn du keinen großartigen Gewissenskonflikt mit deiner Aussage hast, und dich auch nicht vom Täter an Leib und Leben bedroht fühlst, sollte das für dich kein Problem sein.

Dass du keine Lust hast, dir die Zeit zu schade ist, oder dir die Situation vage unangenehm erscheint, sind keine Argumente.

Zeugen haben in aller Regel kein Recht, die Aussage zu verweigern, und müssen auch bei dem, was sie sagen, bei der Wahrheit bleiben.

Nur wenn sie mit dem Angeklagten oder Beschuldigten verwandt sind, haben sie ein Zeugnisverweigerungsrecht, damit sie ihren Verwandten nicht zu belasten brauchen.

Wenn Zeugen schweigen, um sich selbst nicht zu belasten, begründet dies einen Anfangsverdacht gegen sie, und der Staatsanwalt könnte gegen sie ermitteln.

Bei hartnäckigem Schweigen kann Ordnungshaft angeordnet werden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-haben-sie-das-recht-zu-schweigen_071132.html