Kann vor Gericht als Zeuge sagen "ich kann mich nicht erinnern"?

4 Antworten

Es kommt darauf an, sagen kann man es natürklich.

Wenn man zB traumatisiert ist und nichts mehr weiß dann ist das durchaus glaubwürdig, aber wenn nichts dergleichen infrage kommt dann kann sein dass man evtl anderwertige Probleme bekommt. Sollte sich herausstellen dass das gelogen ist dann ist man richtig dran.

Würde ich nicht empfehlen.

Allerdings kann nicht erwartet werden dass man - vorallem wenn die Gerichtsverhandlung wie es oft der Fall ist ein Jahr+ später ist - noch alles so genau weiß. Es wird einen keiner den Kopf abreißen wenn man nicht mehr weiß welche Kleidung die anwesenden Leute anhatten zB

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klar kannst Du das. Wenn Du allerdings kein Zeugnisverweigerungsrecht hast und das Gericht Deine Amnäsie für unglaubwürdig hält, kann das Konsequenzen für Dich haben.

"Kann vor Gericht als Zeuge sagen "ich kann mich nicht erinnern"?"

Falsches Modalverb:

Das kann der Zeuge immer sagen, er darf aber dabei nicht lügen, sonst wird er bestraft. Er muss also die Wahrheit sagen.

Kommt auf den jeweiligen Fall an. Manchmal könnnen die einem auch auf die Sprünge helfen. Unrecht mässiges Verhalten, ist dann auch nicht so ohne.