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Man kann selbstverständlich als Reiseführer auch freiberuflich arbeiten, die Frage ist nur, wie lange oder ob überhaupt.

Um die Freiberuflichkeit zu erlangen, müssen Sie beim Finanzamt eine Tätigkeit anmelden, das geschieht in der Regel mit einem formlosen Brief. Darin steht, ab welchem Datum sie welche Tätigkeit durchführen möchten. 

Daraufhin wird das Finanzamt diese Tätigkeit bestätigen und sie mit einer Steuernummer versehen. Sie werden einen steuerlichen Erfassungsbogen bekommen und dann kann es schon losgehen. Das Finanzamt prüft jedoch, sie können also nicht irgendeine Tätigkeit anmelden und davon ausgehen, dass sie freiberuflich durchgeführt werden kann. Wenn demzufolge das Finanzamt der Meinung ist, es handelt sich in Ihrem Fall nicht um eine freiberufliche Tätigkeit, wird ihn die Anmeldung entsprechend verwehrt und man verweist sie zum Gewerbeamt. Wenn Sie dagegen vorgehen wollen, können Sie das nur auf gerichtlichen Weg tun. Oder sie finden einen Präzedenzfall, in dem sie ihrem Finanzamt mitteilen, dass in genau dem selben Fall in einem anderen Bundesland bei einem Finanzgericht anders, zu ihren Gunsten entschieden wurde. Dann dauert es zwar ziemlich lange, gegebenenfalls gibt es weitere juristische Entscheidungen, so könnte es aber klappen.

Sie müssen überlegen, warum sie eine freiberufliche Tätigkeit anstreben möchten, welche Vorteile darin liegen, mir ist nur bekannt, dass sie nicht der Gewerbesteuer unterliegen, welche jedoch frühestens bei einer Einzelperson ab 24.500 Euro entsteht. Wir reden hier von Gewinn!

In diesem Sinne viel Spaß bei ihrer Tätigkeit, ob nun freiberuflich oder gewerblich.

Grüße Torsten vom Gründerlexikon

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