BGW Formular Berufsgenossenschaft ...Befreiung beantragen?

1 Antwort

Nur in wenigen Brachen besteht eine Pflichtmitgliedschaft für den Unternehmer in der BG. Nur wenn du Angestellte beschäftigst, musst du grundsätzlich Beiträge an die BG zahlen. Dann ist deine eigene Mitgliedschaft trotzdem freiwillig.

Verwechsle bitte nicht "freiberuflich" mit selbständig.

Falls du dich trotzdem anmeldest, musst du auf jeden Fall den Mindestbeitrag zahlen. Der ist aber in jeder Branche unterschiedlich. Nach diesem Beitrag richtet sich dann auch dein evtl. Anspruch bei einem Arbeits- oder Wegeunfall.