Freiberuflich - oder Gewerbetreibend?

4 Antworten

Ob Du eine Gewerbe bei der Gemeinde anmelden musst, ergibt sich aus der Gewerbeordnung. Das hat allerdings wenig bis nichts damit zu tun, ob du einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Freiberufler) oder Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit damit erzielst. Bitte nicht Gewerbeordnung und Steuerrecht in einen Topf hauen.

Ausschließlich die steuerliche Zuordnung ist maßgeblich - das Finanzamt hat das letzte und entscheidende Wort...

@DerSchopenhauer

Das wäre ja noch schöner - das letzte Wort hat nicht das Finanzamt sondern im Zweifel der Richter. Und ob eine Gewerbe angemeldet werden muss, entscheidet das FA schon mal überhaupt nicht!

@Bakaroo1976

Es geht um die Unterscheidung freier Beruf oder Gewerbe. Der betreffende kann vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft verlangen, die dann kostenpflichtig ist.

Insofern hätte von den Behörden das Finanzamt das letzte Wort.

@berndcleve

Auch ein Freiberufler kann eine Gewerbetreibender im Sinne der Gewerbeordnung sein.  Ein Gewerbe meldet man nicht beim Finanzamt sondern der Gemeinde an. Das Finanzamt hat also rein gar nichts damit zu tun.

@Bakaroo1976

Sicher hat das Finanzamt was damit zu tun. In der Praxis geben die Finanzämter verbindliche Auskunft, ob eine freiberuflichkeit vorliegt oder ein Gewerbe. Daran müssen sich dann auch die gewerbeaemter halten.

Es geht hier alleine um die allgemeine Unterscheidung zwischen freier und Beruf und Gewerbe.  

@berndcleve

NEIN. Es geht um zwei völlig verschiedene rechtliche Beurteilungen - steuerrechtlich und gewerberechtlich. Das Eine hat mit dem Anderen NIX zu tun.

@berndcleve

Beispiel: Ein Imker erzielt einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Aus Sicht der Gewerbeordnung ist er aber dennoch ein Gewerbetreibender. BITTE, BITTE, BITTE - NICHT VERSCHIEDENE RECHTGEBIETE IN EINEN TOPF HAUEN!!!

@Bakaroo1976

Und was hat das mit dem konkreten Fall zu tun ? Nichts.

@berndcleve

Wie bitte? Das ist doch genau die Frage: "Ich bin mir nun leider nicht sicher, ob ich dies Freiberuflich machen kann oder ob ich ein Gewerbe anmelden muss?"

Ein Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt an und nicht beim Finanzamt. Darum geht es.

@berndcleve

DAMIT DU ES KAPPIERST!!!!

@Bakaroo1976

Bevor man das Gewerbe anmeldet, muss man aber wissen, ob man ein Gewerbe hat. Und in der Praxis gibt hier die Finanzverwaltung verbindliche Auskunft gegen Gebühr.

@berndcleve

Die FA geben KEINE verbindliche Auskunft darüber, ob ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung vorliegt. Das dürfen die auch gar nicht. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Die Fragestellerin vergleicht in Ihrer Frage etwas, was nix miteinander zu tun hat. Ob sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden muss, hat mit der steuerrechtlichen Qualifizierung NIX zu tun.


@berndcleve

Wie oft denn noch - das Gewerbe im gewerberechtlichen Sinn ist nicht gleichzusetzen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes!!! Was ist denn daran so schwwer zu begreifen? Du sagst doch auch nicht dem Klempner, dass er Dein Dach decken soll, oder?

Es kommt nicht darauf an, wie man sich nennt, sondern, was man genau macht.

Die Abgrenzung hier dürfte im Einzelfall schwierig werden. Ich würde das einfach beim Finanzamt als freiberufliche Tätigkeit anmelden, und abwarten, was die dazu sagen.

Okay... Ist das Risiko nicht zu hoch, am Schluss nachzahlen zu müssen?

@ea1986

Nein, das macht eigentlich jeder so. Wenn das Finanzamt nichts dagegen hat, lässt man es als freiberufliche Tätigkeit laufen.

Theoretisch könnte das gewerbeamt noch eine andere Meinung haben. Die könnte man dann auch noch fragen.

Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass es hier finanziell sich kaum niederschlagen wird, ob man ein Gewerbe anmeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit.

@ea1986

Regelmäßig ist das eine freiberufliche Tätigkeit. Voraussetzung u.a. eine entsprechende höhere Qualifikation und persönliche Erbringung der Leistung.

Der Freibetrag Gewerbesteuer liegt bei ca. 25.000 Euro Gewinn. Wird man hier wohl drunter bleiben. Für solche bagatellfaelle wird sich wahrscheinlich keiner näher interessieren.

Wenn der betreffende nicht einverstanden ist mit der einstufung kann er auf seine kosten einen Gutachter beauftragen.

@berndcleve

Die freiberuflichkeit wird oft vom Finanzamt ohne nähere Prüfung anerkannt. Das gewerbeamt könnte dann zu einem anderen Ergebnis kommen.

Der betreffende kann aber vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft verlangen, die dann kostenpflichtig ist, und wo er alle unterlagen beibringen muss, am besten auch ein sachverständigen Gutachten.

@berndcleve

Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetze haben nichts mit dem Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung zu tun - wie oft denn noch? Das sind zwei verschiedene rechtliche Gebiete!

@berndcleve

Die verbindliche Auskunft vom Finanzamt kann nur die Einkunftsart bestätigen, nicht aber, ob es sich um ein Gewerbe im Sinne der Gewerbordnung handelt.

@Bakaroo1976

Doch, ist aber so. Die Finanzämter geben verbindliche Auskunft darüber, ob eine freiberuflichkeit vorliegt oder eine gewerbliche Tätigkeit. Ansonsten könnten zwei verschiedene Behörden zu zwei verschiedenen Ergebnissen kommen.

Es geht hier alleine um die Unterscheidung freiberuflich oder Gewerbe. Es geht nicht darum, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen oder ein Gewerbe im gewerberechtlichen Sinne.

In diesem falle folgt aber aus der freiberuflichkeit, dass keine Gewerbe im gewerberechtlichen Sinne vorliegt.

@berndcleve

Herr im Himmel - das ist doch aber absolut möglich. Ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung muss keine gewerblichen Einkünfte im Sinne des EStG auslösen. Der Imker erzielt steuerrechtlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Nach der Gewerbeordnung ist Imkerei aber ein Gewerbe. Die FA geben KEINE verbindliche Auskunft darüber, ob ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung vorliegt. Das dürfen die auch gar nicht. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Die Fragestellerin vergleicht in Ihrer Frage etwas, was nix miteinander zu tun hat. Ob sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden muss, hat mit der steuerrechtlichen Qualifizierung NIX zu tun.

@Bakaroo1976

Die Fragestellung ist vollkommen korrekt. Nach der Gewerbeordnung und den Steuergesetzen schliessen sich hier freiberuflichkeit und Gewerbe gegenseitig aus.

Und die Finanzverwaltung gibt verbindliche Auskunft, ob hier freiberuflichkeit oder Gewerbe vorliegt, wie gesagt gegen Gebuehr.

Dass Steuergesetze und Gewerbeordnung zwei verschiedene Rechtsgebiete sind, ist eine triviale Feststellung. In der Gewerbeordnung ist aber genau so wie in den Steuergesetzen geregelt, dass sich in diesem Fall Gewerbe und freiberuflichkeit gegenseitig auschliessen. Und mit der verbindlichen Abgrenzung in diesem falle beschäftigt sich die Finanzverwaltung.

@berndcleve

NEIN - wie oft denn noch. Gewerbeordnung ist nicht Einkommensteuergesetz. Gewerbesteuergesetz ist nicht Einkommensteuergesetz. Gewerbesteuergesetz ist nicht Gewerbeordnung.

Gibt doch genügend sog . Umweltvereine in Deutschland , fangen sie da an als Mitarbeiterin , dann sind Steuern und SV  deren Sache . Das diese oft gegeneinander arbeiten , mit Tunnelblick, ist ja nicht ihr Problem . Es gibt ja auch das Studium Museumspädagogik , dann sicher auch passendes für sie .

In dem Rahmen dann noch als Honorarkraft etwas eigenes schaffen .

https://www.smartsteuer.de/online/steuertipps/nebenberufliche-arbeit-auf-honorarbasis

www.startup-report.de/honorarkraft/


Als Mitarbeiterin dort anzufangen, ist leider gerade in meiner Region selten der Fall. Die meisten arbeiten auf Honorarbasis. Aber auch dafür brauche ich ja eine Anmeldung (Gewerbe oder Freiberufler?). Meine Frage ist ja, ob dies nun unter Freiberufler oder Gewerbetreibender läuft? 

@ea1986

Das sagt Dir die Gewerbeordnung.

Bildung, auch in der Natur, ist eine freiberufliche Tätigkeit.

stimmt. DH