Freiberuflich tätig trotz Krankmeldung

3 Antworten

Generell würd ich sagen, nein. Wenn krank, dann generell krank. Jetzt ist natürlich die Frage, ob das wirklich so opauschal zu sagen ist.. wenn sie Dich im "Brot-Job", z.B. als Büro-mensch, gar kochen.. aber das freiberufliche ganz was anderes ist,w as weiss ich, Anleiter Kindertheater.. ?? U(nd da sind dann ja auch gar nicht die "netten" Kollegen, mit denen die AU ja wohl zusammenhängt.

Ich würd das, gerade das, mal vertrauensvoll mit behandelndem Doc abklären. Vielleicht kann der Dir da schon mehr zu sagen, einfach uach aus genauerer Kenntnis der beiden Jobs.

Alles Gute jedenfalls!

SiViHa72  30.10.2013, 12:07

PS: Im Endeffekt darfst Du ja alles machen,w as der Genesung nicht entgegensteht (also,w as weiss ich, Marathon bei gebrochenem Bein). Das schwierige ist,d ass es hier ja um 2 Jobs geht, nicht privat und Job.

grundsätzlich kann man während einer Erkrankung das tun, was zur Genesung beiträgt. allerdings darfst du keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen. damit ist deine freiberufliche Tätigkeit ausgeschlossen, weil diese dem Krankengeldanspruch widerspricht. bist du noch nicht im Krankengeldbezug, dann darfst du auch nicht freiberuflich tätig sein. dein Arbeitgeber kann dann unterstellen, dass du arbeitsfähig bist. die Lohnfortzahlung wird eingestellt und dir "Betrug" unterstellt. dann bist du deinen Arbeitsvertrag schneller los als du "aber" sagen kannst.

Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du alles machen, was für deine Gesundung förderlich ist. Problem: Wenn deine Firma das mitbekommt, kriegst du trotzdem Ärger.

Zappergeck1980 
Fragesteller
 30.10.2013, 12:08

Der Ärger wäre egal. Das Arbeitsverhältnis wird sowieso in wenigen Monaten beendet.

Es geht mir nur um die rechtliche Seite, denn ALLES ist natürlich sehr vage ausgedrückt. Meine freiberufliche Tätigkeit ist meiner Genesung sicher förderlich, aber ich verdiene damit eben auch ein wenig Geld.