Kann mir jemand erklären wie das studium als polizeivollzugsbeamter im gehobenen Dienst bei der Bundespolizei in Lübeck abläuft?

2 Antworten

Hallo Linus11,

während Deines Studiums bist Du in der:

Akademie der Bundespolizei
Ratzeburger Landstraße 4,
23562 Lübeck

untergebracht und dort findet auch der Unterricht statt.

Die Akademie ist ähnlich wie eine Bundeswehrkaserne aufgebaut. Du findest dort:

  • die Unterkunftsgebäude, in der Du in der Regel eine Einmann.- oder Zweimannstube mit Dusche und WC zugewiesen bekommst. Dort gibt es auch kleine Gemeinschaftsküchen, in der man sich selber was zubereiten kann
  • Der Speisesaal, in der man Frühstück, Mittag und Abendbrot einnehmen kann
  • Eine Kantine, die ähnlich wie ein Lokal aufgebaut ist. Dort kannst Du sowohl Speisen wie Currywurst Pommes, aber auch Abends Dein Bierchen trinken kannst
  • Die Lehrsäle in denen der Unterricht stattfindet
  • Eine Sporthalle
  • Ein Sportplatz
  • Ein Hallenbad
  • Trainingsräume für Selbstverteidigung
  • Trainingsräume für Einsatztraining

Der Unterricht der theoretischer wie praktischer Natur ist findet von morgens 08.00 ~ 16:00 statt.

Das dreijährige Studium in Lübeck wird von mehrwöchigen Praktika:

  • im bahnpolizeilichen Bereich
  • im grenzpolizeilichen Bereich (Außengrenze oder Flughafen)
  • bei der Bereitschaftspolizei

begleitet. Die Praktika kannst Du meist bei Dir in Heimatnähe absolvieren

In Lübeck selbst wirst Du wie folgt unterrichtet: [Quelle: www.Bundespolizei.de]


1. die Wissensvermittlung in den Fächern

  • a) Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung,
  • b) Einsatzrecht (Polizei- und Ordnungsrecht, Strafrecht/Strafprozessrecht,  Ordnungswidrigkeitenrecht)/ Verkehrsrecht,
  • c) öffentliches Dienstrecht,
  • d) Führungslehre/Psychologie,
  • e) Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,
  • f) Kriminalistik, 
  • g) Deutsch und
  • h) Englisch,

2. die praktische Ausbildung in den Fächern

  • a) Einsatzausbildung,
  • b) Zwangsmitteleinsatz (Einsatztraining, Waffen- und Schießausbildung),
  • c) Polizeitechnik und
  • d) erste Hilfe,

3. die Ausbildung im Fach Dienstsport einschließlich Schwimmen und Retten,

4. ein Verhaltenstraining,

5. Fragen der Berufsethik,

6. eine Projektwoche und

7. einInformationspraktikum in Dienststellen der Bundespolizei.

(3) Die Vermittlungder theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten soll auf der Grundlage der in Absatz 2 Nr. 1 und 2 genannten Fächer fächerübergreifend in Handlungsfeldern polizeilicherTätigkeiten erfolgen.

§ 6 Leistungsanforderungen

(1) Während derGrundausbildung sind in den Fächern

1. Staats- undVerfassungsrecht/politische Bildung,

2.Einsatzrecht/Verkehrsrecht,

3. öffentliches Dienstrecht,

4. Führungslehre/Psychologie,

5. Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

6. Kriminalistik,

7. Deutsch,

8. Englisch,

9. Polizeitechnik,

10. Dienstsport,

11. Einsatzausbildung und

12. Zwangsmitteleinsatz Leistungsnachweise zu erbringen.

(2) Leistungsnachweise sind

1. schriftliche Aufsichtsarbeiten,

2. Leistungstests inschriftlicher und mündlicher Form sowie

3. praktische Überprüfungen.

§ 7 Weitere fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung

(1) Ziel der weiteren fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung ist es, die während der Grundausbildung erworbenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zu erweitern und zu vertiefen sowie die körperliche Leistungsfähigkeit weiter zu steigern.

(2) Die weiterefachtheoretische und fachpraktische Ausbildung umfasst die Ausbildungsbereichegemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 sowie Praktika in den Einsatzfeldern derBundespolizei. Das Nähere regelt der Ausbildungsplan.

(3) In den Prüfungsfächern (§ 16 Abs. 1) ist jeweils eine schriftliche Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer, in allen anderen Unterrichtsfächern jeweils eine schriftlicheAufsichtsarbeit von 45 Minuten Dauer zu fertigen. In den Fächern der praktischen Ausbildung (Einsatzausbildung, Zwangsmitteleinsatz, Polizeitechnik) und im Fach Dienstsport sind Leistungsnachweise in Form von praktischen Überprüfungen zu erbringen. Die Aufsichtsarbeiten fließen mit 50 vom Hundert in die jeweils entsprechend § 17 Abs. 1 zu bildende Fachnote ein. Die weiteren 50 vom Hundert ergebensich aus den Leistungstests. Aus den einzelnen Fachnoten ist entsprechend § 17Abs. 1 Satz 2eine Durchschnittsrangpunktzahl zu bilden.


Wie gesagt. Unterrichtet wirst Du in den eben genannten Punkten von

  • Montags bis Donnerstags von 08:00 ~ 16:00 Uhr
  • Freitags von 08:00 ~ Mittags

Am Freitag ist immer früher Schluss, weil ja viele Studierende eine weite Rückreise nach Hause haben.

Im Jahr stehen Dir 26 Tage Urlaub zu, den Du aber nicht frei planen kannst, da immer der gesamte Lehrsaal gemeinsam Urlaub nehmen muss.

Schöne Grüße
TheGrow

Frag doch bei der Bundespolizei vor Ort nach. Deine Frage ist sehr speziell. Ich glaube nicht, dass dir das hier jemand beantworten kann, also musst du selbst aktiv werden...

TheGrow  31.10.2015, 12:04

Ich glaube nicht, dass dir das hier jemand beantworten kann,

Ich glaube schon, dass ihm hier Jemand die Frage beantworten kann. :-D

Yingfei  31.10.2015, 12:06

Wundervoll!:-)

Sirius66  31.10.2015, 16:18

Ach Menno - ich hätt´s auch gekonnt, aber TheGrow war schneller.

Gruß S.

TheGrow  31.10.2015, 16:22
@Sirius66

Stimmt beides.

Ja, ich weiß, dass Du die Frage auch genauso gut beantworten hättest beantworten können und ja, ich war schneller, zumindest dieses mal :-)

Schöne Grüße
TheGrow