Kann mich mein Arbeitgeber einfach so kündigen?
Guten Abend, die Migräne meiner Freundin hat sich mal ebenso gedacht vor Weihnachten sich nochmals zu melden. Daher folgte natürlich heute der besuch zum Arzt. Meine Freundin ist bis zum 24.12 krankgeschrieben und macht gerade eine Ausbildung zum Verkäufer.
Sie hat sich heute morgen kurz nach 6 Uhr beim Betrieb gemeldet und der Chefin gleich danach eine SMS geschickt.
Nachdem Arztbesuch hab ich dann auch ihre AU gleich beim Betrieb abgegeben.
So nun folgende Situation: Ihre Chefin hat sich erst nach mehreren Stunden zurückgemeldet und ihr jetzt die Kündigung gedroht bzw sogar ausgesprochen mit den Worten: „Nach Weihnachten können Sie sich dann Ihre Papiere abholen, das Ausbildungsverhältnis ist in meinen Augen beendet.“
Ist das überhaupt Rechtens ?
Ich bedanke mich schon einmal für alle hilfreiche Antworten.
*sie ist Azubi im 2 Lehrjahr und hat keine Abmahnungen und war bis jetzt nur noch mal August2020 für eine Woche krank zwecks ihrer Migräne
8 Antworten
Sie hat sich ordnungsgemäß krank gemeldet - ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht daher nicht.
Einem Azubi kann, nach Ablauf der max. 4 Monate dauernden Probezeit, nicht so einfach wirksam außerordentlich gekündigt werden (auch nicht nach Abmahnungen); ordentlich kann einem Azubi zundem nicht gekündigt werden - bevor ein Ausbildungsverhältnis wirksam außerordentlich beendet werden kann, müssen erst andere pädagogische oder arbeitsrechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Auch eine behördlich angeordnete Betriebsschließung wegen Corona kann nicht zu einer Kündigung eines Azubis führen.
Eine Kündigung ist zudem nur schriftlich wirksam - mündlich geht das nicht.
Daher sollte sie, wenn sie wieder gesund ist, auch wieder an ihrem Ausbildungsplatz erscheinen.
Sollte die Kündigung schriftlich eingehen, ist umgehend die Schlichtungsstelle der IHK anzurufen (gem. § 111 ArbGG - Arbeitsgerichtsgesetz) - diese Schlichtungsstelle ist immer vor einer Klage beim Arbeitsgericht anzurufen.
Ggf. empfiehlt es sich, daß die Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortgesetzt wird; die IHK wird hier vermittelnd tätig werden.
Nein das ist nicht Rechterens wen sie aus der Probezeit raus sein sollte kann der Chef sie nicht wegen Krankheit kündigen und selbst bei einem Kleinbetrieb geht das als Ausnahme nur wen man monatelang ausfällt!
Da sie schon im 2ten Jahr ist kann man sie nicht einfach kündigen sie sollte diese Drohung ernst nehmen und Geschäftsleitung informieren und auch die Kammer das man sie Rechtswidrig kündigt weil sie krank geworden ist! Und wen auch vorhanden den Betriebsrat informieren!
Um deine Freundin kündigen zu können müsste sie schon stehlen oder die chefin beleidigen uä! Ich würde ihr für alle fälle raten auf ihre sachen aufzupassen nicht das da einer was reinturn kann und sollte sie des Diebstahls wirklich verdächtigt werden sollte sie sofort die Polizei selber rufen!
In dem Fall geht auch keine fristgerechte Kündigung von der Chefin den sie ist als Azubi in dem Fall unkündbar! Fristgerecht kann dan aber deine Freundin kündigen wen sie was neues hat!
Auch in der Ausbildung muss sich der Arbeitgeber an das BGB halten.
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grunde möglich. Beispielsweise wenn ein Diebstahl begangen wurde oder das Verhältnis aus anderen Gründen untragbar ist.
Eine fristgerechte Kündigung hat in der Ausbildung, wie auch Haufe schreibt, eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Hierfür muss jedoch zuvor wegen der gleichen Sache abgemahnt werden. (Außer während der Probezeit)
Beides ist hier nicht der Fall. Ich rate Ihnen per Anwalt eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Eben, eine wirksame Kündigung seitens AG sehe ich hier nicht.
Eine fristgerechte Kündigung hat in der Ausbildung, wie auch Haufe schreibt, eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Nein.
Der Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis nicht ordentlich kündigen, sondern nur noch außerordentlich/fristlos aus "wichtigem" Grund.
Ordentlich kündigen nach der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen kann nur der Auszubildende selbst unter bestimmten Voraussetzungen.
Habe noch einmal nachgeschlagen und muss zugeben, dass ich den Fehler übersehen habe.
Nein, das ist nicht erlaubt. Deine Freundin kann sich an den Vertrauenslehrer an der Berufsschule wenden.
Dass und warum das nicht rechtens ist,hat Johannes2309 ja schon ausführlich dargelegt. Ergänzend: Sie soll auf KEINEN Fall irgend etwas unterschreiben. Manche Betriebe versuchen, den Azubis Aufhebungsverträge (eine Art Kündigunf mit beiderseitigem Einverständnis) unterzujubeln und behaupten,der Azubi müsse unterschreiben. Das ist schlicht gelogen.
Vor dem Gang zum Anwalt würde ich außerdem empfehlen, mit den Azubibeauftragten der zuständigen Kammer (bei ihr wohl die Handelskammer) zu reden. Der kann dem Betrieb ordentlich den Marsch blasen bis hin zum Entzug der Ausbildungserlaubnis. Außerdem kann er dabei helfen einen neuen Betrieb zu suchen,falls deine Freundin in so einem Laden vielleicht einfach nicht mehr weitermachen WILL.
die Chefin kann nicht wirksam kündigen, da fehlt jede Grundlage
ne Kündigungschutzklage erst dann, wenn die Kündigung schriftlich kommt. So nur Heisse Luft