muss ich trotz 450€ job trotzdem zur maßnahme vom jobcenter?
bin 24 jahre und seit über 1 jahr bei einer maßnahme vom jobcenter ( jump plus). oberstes ziel war ein ausbildungsplatz, den ich nun auch gefunden habe.bis zum ausbildungsstart sind es aber noch ein paar monate.ich dachte ich such mir einen 450€-job, aber die sagen ich muss trotz dem job zur maßnahme gehen, ich frage mich wozu denn dann noch und bin ich mit einem 450€ job nicht raus? außerdem ist meine eingliederungsvereinbahrung ausgelaufen und bevor ich eine neue unterschreibe möchte ich mich informieren was nun meine rechte sind! gibt es irgendeine möglichkeit die maßnahme bis zum ausbildungsbeginn zu umgehen? Bitte dringend um rat tipps und erfahrungen!
1 Antwort
hallo gnom333 - der Knackpunkt dabei ist immer, ob du Leistungen beziehst vom Jobcenter. Wenn du einen wirklich sicheren Minijob hast, dann kriegst du kein Hartz 4 oder eben nur irgendeinen Zuschuß. Dann gibts auch keine Sanktionsmittel, also können sie dich auch nicht zu solchen Maßnahmen zwingen. Das geht eben nur bei uneingeschränktem Leistungsbezug. Theoretisch mußt du aber der Arbeitsvermittlung weiter zur Verfügung stehen. Bis zum Start deiner Ausbildung.