Maßnahme vom amt muss man Fahrtgeld vorstrecken?
Bin in einer maßnahme und da habe ich schon 80 euro fahrgeld vorgestreckt und es nach 3 wochen immer noch nicht erhalten.Jetzt wollen die weil der neue monat anfängt das ich von meinem lebensmittel geld usw nochmal 80 euro für fahrtkosten nehme weil das geld ja bald kommen würde.Muss ich das machen oder kann ich warten bis das geld zum fahren kommt und erst dann wieder hingehen.
Die maßnahme ist für schulabschlüsse.
4 Antworten
Die Fahrkosten stehen dir als Vorleistung zu,du bist nicht dazu verpflichtet hier in Vorleistungen mit dem Geld aus deinem Regelsatz zu gehen,wenn diese Maßnahme vom Amt aus geht,dann musst du ab der ersten Vorleistung deine Fahrkosten immer im voraus bekommen !
Nur beim ersten mal ist es eigentlich normal,dass du dir diese Fahrkarte dann erst mal kaufen musst,damit man die Höhe der Kosten hat,aber dann sollte es keine 3 Wochen oder länger dauern,bis dann das Geld auf deinem Konto ist.
Sag dir fehlen schon vom ersten mal diese 80 € und ein zweites mal gehst du nicht in Vorleistung,wenn das Geld nicht kommt,dann kannst du nicht mehr an der Maßnahme teilnehmen.
Fahrtkosten musst du beim Amt immer vorstrecken und bekommst es im Nachhinein erstattet.
Dann sind wohl deine Erfahrungen mit dem Amt anders als meine (die zugegebener Maßen nicht sonderlich weitreichend sind). Ich musste Anfahrtskosten immer vorstrecken und habe sie im nachhinein erstattet bekommen. Wenn du Probleme mit dem Geld hast, würde ich beim Amt persönlich vorsprechen und das klären.
Ja bloß bei mir geht es um monatskosten jedes mal 80 euro nicht mal 10 euro anfahrt die man dann wieder kriegt
Ja das musst du! Wenn du es abbrichst bekommst du eine sperre!
Naja ich breche ja nix ab ich komme ja wieder wenn das geld fürs fahren
Mach da bloß druck sonst kriegste garnicht oder nur die hälfte zurück.
Das war bisher nie so.Also das ich echt dann 2 mal geld vorstrecken geht doch ganicht wovon soll man den leben