…Wer kann mir helfen?

6 Antworten

Geh zu einem Anwalt. Wenn du dir keinen leisten kannst, kannst du Anwaltshilfe beantragen, zb im Amtsgericht.

Und schließe um Himmels Willen eine Haftpflichtversicherung ab!

Den Schlüssel wiederfinden oder zahlen. Und dann für die Zukunft daraus lernen.

Nur wenn du bei der Übergabe des Schlüssels (SCHRIFTLICH) auf das Verlustrisiko hingewiesen wurdest, haftest du dafür. Hast du dafür unterschrieben? Wenn ja, hättest du ja auch für ca 20 € Jahresbeitrag einen Zusatz in deine Versicherung einschließen lassen können.

Wurdest du nicht auf das Risiko hingewiesen, musst du auch nichts zahlen.

Grundsätzlich haftet derjenige, der einen Schaden verursacht -- bei Arbeitnehmern ist das beschränkt:

In der Regel habe der Arbeitnehmer bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit den Schaden alleine zu tragen. Bei leichter Fahrlässigkeit trage der Arbeitgeber den Schaden in voller Höhe. Bei mittlerer Fahrlässigkeit sei der Schaden unter Berücksichtigung aller Umstände quotal zu verteilen.

Es kommt nun darauf an, wie man den Schlüssel verloren hat - hat man seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen und in welchem Umfang?

Wenn der Laden gemietet ist, dann sind die Hauptkosten ja als Schadenersatz für den Vermieter - für diesen Teil ist einem Unternehmen zuzumuten, eine entsprechende Schlüsselversicherung anzuschließen (ist i. d. R. in der haftpflichtversicherung enthalten) - hat er diese nicht, wirkt sich das auf den Schadenersatzanspruch gegenüber dem ArbN günstig aus.

Generell nichts unterschreiben, was ein Schuldanerkenntnis darstellen könnte und die Sache gerichtlich klären lassen (bzw. einen Rechtsanwalt einschalten), wenn der ArbG die Forderung stellt.

In den meisten Fällen sind diese Forderungen nämlich überzogen.

Vom Gehalt darf er nichts abziehen (Aufrechnung) wenn dein Nettogehalt unter der Pfändungsfreigrenze liegt - auch hier sollte man keine Zustimmung erteilen, die einem dann schon einmal untergejubelt wird.

Jennyco811 
Fragesteller
 30.07.2021, 20:00

…Danke danke danke !!!

wattdennnu2  30.07.2021, 22:13
eine entsprechende Schlüsselversicherung anzuschließen (ist i. d. R. in der haftpflichtversicherung enthalten)

Dieser Umstand gilt für private Haftpflichtversicherungen.

DerSchopenhauer  31.07.2021, 02:02
@wattdennnu2

Auch Unternehmen können eine Schlüsselversicherung abschließen, die in der Haftpflicht enthalten ist.

wattdennnu2  31.07.2021, 08:13
@DerSchopenhauer

Ja, aber für Fremdschäden und nicht für Eigenschäden, wie vorliegend.

DerSchopenhauer  31.07.2021, 10:32
@wattdennnu2

Ich habe doch geschrieben: "Wenn der Laden gemietet ist..." - der Vermieter ist hier dann immer der Geschäfigte...

wattdennnu2  31.07.2021, 11:45
@DerSchopenhauer

Stimmt. Und wenn der Vermieter eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung mit Schlüsselverlust besitzt, bezieht sich der Verlust auf Schlüssel Dritter, aber nicht die eigenen.

Niemand kann sich selbst haftpflichtig machen!

Fundbüros abklappern. Überwachungsvideos checken. Ob du da raus kommst weis ich gerade nicht.