Darf mein Chef mir verbieten, zu arbeiten?

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Unter der Voraussetzung, dass Du Deine Arbeitskraft anbietest, also für den Arbeitgeber erkennbar arbeiten willst, muss er Dich für die vertraglich vereinbarte Stundenzahl entlohnen, auch wenn er dir keine Arbeit zuteilt.

Durch die Nichtannahme Deiner Arbeitskraft gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 ("Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"). dort heißt es in Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Also: Wenn die vertraglich vereinbarte Stundenzahl noch nicht erfüllt ist und Du arbeiten willst, der Arbeitgeber Dir aber keine Arbeit zuweist, muss er Dich trotzdem so bezahlen, als würdest Du arbeiten!

Bezahlt er Dich nicht trotz Aufforderung Deinerseits und Klagedrohung, bleibt Dir nur der Weg vor das Arbeitsgericht (kostenlose Beratung und Niederschrift der Klage in der Rechtsantragstelle; ein Anwalt ist noch nicht erforderlich).

Am Telefon habe ich schon zugestimmt, dass ich nicht mehr arbeiten komme weil ich die Rechtslage gar nicht kannte und auch total baff war. Ist diese mündliche Vereinbarung verbindlich?

@Flonz555

Dann teile ihm ebenfalls telefonisch wieder mit, dass Du zwar in Unkenntnis der rechtlichen Bewertung der Situation zunächst zugestimmt hättest, aber trotzdem Deine Arbeitskraft anbieten und auf Bezahlung der vereinbarten Stundenzahl bestehen würdest.

Deine telefonische Zustimmung ist nicht verbindlich.

Klar, zahlen muss er, verbieten dass Du arbeitest kann er. Über den konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen. Manchmal ist`s aber für alle besser so. Sei dem Ex-Boss nicht zu böse sondern genieße das schöne Wetter. Ich würd mit nen Kanu/Tretboot mieten und ein bischen durch die gegend schippern. Kommen mir immer die besten Ideen dabei.

Natürlich kann der Arbeitgeber dich von der Arbeit freistellen,das solltest du dir aber schriftlich geben lassen.

Und selbstverständlich muss der Arbeitgeber dir bis zum 31.08. dein Gehalt zahlen,auch wenn er dich von der Arbeit freigestellt hat.

Solltest du am Monatsende nicht dein volles Gehalt bekommen,dann kannst du es nach einer vergeblichen Zahlnugsaufforderung beim Arbeitsgericht einklagen.

also soweit ich bescheid weiß..... bekommst du deinen vertraglichen lohn bis zum ende deines arbeitsverhältnisses am 31.8. denn dein chef hat dich ja nur freigestellt bis dahin!

Das klingt nach einer bezahlten Freistellung. Du bekommst dein Geld, musst aber nicht weiter arbeiten kommen. Das wird bei Kündigungen häufig so gemacht.