Darf mein Chef mir verbieten, zu arbeiten?
Hallo liebe Community,
Ich bin im Moment bei einer Firma angestellt mit einer vertraglich festgesetzten Arbeitszeit von 15-20 Stunden. Mein Vertrag läuft noch bis zum 31.08. und mein Chef hat mir gestern mitgeteilt, dass dieser nicht verlängert wird. Wir haben uns gestern aber geeinigt, dass ich noch bis Ende des Monats arbeiten komme. Heute morgen hat er mich plötzlich angerufen und mir mitgeteilt, dass er möchte dass ich nicht mehr arbeiten komme, da meine gestrigen Arbeitsergebnisse so schlecht gewesen seien und ich wohl innerlich schon abgeschlossen hätte. Ich wusste nicht, was ich dazu sagen soll. Die Frage ist, darf er das? Oder habe ich dann zumindest das Recht, die vertraglichen festgelegten Stunden ausgezahlt zu Kriegen?
5 Antworten
Unter der Voraussetzung, dass Du Deine Arbeitskraft anbietest, also für den Arbeitgeber erkennbar arbeiten willst, muss er Dich für die vertraglich vereinbarte Stundenzahl entlohnen, auch wenn er dir keine Arbeit zuteilt.
Durch die Nichtannahme Deiner Arbeitskraft gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 ("Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"). dort heißt es in Satz 1:
Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Also: Wenn die vertraglich vereinbarte Stundenzahl noch nicht erfüllt ist und Du arbeiten willst, der Arbeitgeber Dir aber keine Arbeit zuweist, muss er Dich trotzdem so bezahlen, als würdest Du arbeiten!
Bezahlt er Dich nicht trotz Aufforderung Deinerseits und Klagedrohung, bleibt Dir nur der Weg vor das Arbeitsgericht (kostenlose Beratung und Niederschrift der Klage in der Rechtsantragstelle; ein Anwalt ist noch nicht erforderlich).
Dann teile ihm ebenfalls telefonisch wieder mit, dass Du zwar in Unkenntnis der rechtlichen Bewertung der Situation zunächst zugestimmt hättest, aber trotzdem Deine Arbeitskraft anbieten und auf Bezahlung der vereinbarten Stundenzahl bestehen würdest.
Deine telefonische Zustimmung ist nicht verbindlich.
das hat dein chef geschickt eingefädelt , deshalb hat er dich nachhause geschickt damit er dir das nicht mehr bezahlen braucht, und kam mit der Ausrede das deine Arbeitsergebnisse plötzlich schlecht waren und vorher waren sie nicht schlecht! Typische Abzocke wieder! Warte bis du die Lohnabrechnung bekommst dann siehst du ja deine stunden was er dir noch bezahlt hat!
Klar, zahlen muss er, verbieten dass Du arbeitest kann er. Über den konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen. Manchmal ist`s aber für alle besser so. Sei dem Ex-Boss nicht zu böse sondern genieße das schöne Wetter. Ich würd mit nen Kanu/Tretboot mieten und ein bischen durch die gegend schippern. Kommen mir immer die besten Ideen dabei.
Wenn du nicht arbeiten darfst (klingt ganz schön dämlich) bist du trotzdem in bereitschaft,ich würde mein Geld haben wollen,meine Mutter hatte das auch mal,aber sie hatte dann mitte des Monats aufgehört sozusagen,und hat bis zum Ende des Monats ohne wenn und aber ihr gehalt gekriegt!
Das klingt nach einer bezahlten Freistellung. Du bekommst dein Geld, musst aber nicht weiter arbeiten kommen. Das wird bei Kündigungen häufig so gemacht.
Am Telefon habe ich schon zugestimmt, dass ich nicht mehr arbeiten komme weil ich die Rechtslage gar nicht kannte und auch total baff war. Ist diese mündliche Vereinbarung verbindlich?