Darf der Chef mich nachhause schicken und weniger Stunden zahlen obwohl Vollzeit eingestellt bin?

Vertrag.. - (Recht, Arbeit, Arbeitsrecht)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein darf er nicht. Solange im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wird das dies der Fall sein könnte muss voll bezahlt werden.

Ich rate dir dringend einen Anwalt hinzuzuziehen. Alternativ kannst du bei der,  für dich zuständigen Gewerkschaft Mitglied werden. Dort bekommst du ebenfalls Rechtsbeistand. Im Prinzip darf der Arbeitgeber nicht eingeforderte Arbeitszeit nicht einmal nacharbeiten lassen.

Das ganze ist geregelt im Paragraph 615 BGB.

Hier kannst du auch noch einmal nachlesen https://www.arbeitsvertrag.org/minusstunden/

Ich habe Dir diese Frage doch vor zwei Tagen schon beantwortet.

In Deinem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Das bedeutet, Du musst Deine Arbeitskraft für diese vereinbarten 40 Stunden (und evtl. anfallende Überstunden) zur Verfügung stellen und Dein Arbeitgeber hat Dir für diese 40 Wochenstunden Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Hat der AG zu wenig Arbeit, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug, wenn er Dich nicht 40 Stunden/Woche beschäftigen kann und heim schickt. Er muss Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Er trägt das Betriebsrisiko und nicht Du.

Im Vertrag steht, dass es ein Arbeitszeitkonto gibt. Gibt es dazu im Betrieb eine Regelung? Gibt es einen Betriebsrat?

Dein Problem ist hier wohl weniger die rechtliche Seite sondern dass Du noch in der Probezeit bist und Dein AG Dich ohne Grund kündigen kann.

Wenn ich das richtig sehe, hast Du erst am letzten Freitag im Betrieb angefangen zu arbeiten. Wurdest Du denn jeden Tag früher heim geschickt? Betrifft das nur Dich oder auch andere Kollegen?

Wenn so wenig Arbeit da ist, frage ich mich, warum hat man Dich überhaupt eingestellt? Sorry, ganz blick ich das nicht.

Regelung für arbeitszeitkonto weiß ich nicht ich muss beim  kommen und Gehen stempeln. Mehr weiß ich grade nicht muss mich mal umschauen.

Betriebsrat giebts nicht aber ich frag nochmal. Ja ich würde schon drei mal hintereinander früher heim geschickt. Jeweils eins bis zwei Std früher heim geschickt seit  letzten Freitag.

Alle die in der Produktion tätig sind   Gehen dan, weil der Auftrag beendet ist für den Tag also Bestellung... 

und Vorarbeiten geht nicht.

Deshalb ab nachhaus..

@Nismo108

Das Vorgehen des Arbeitgebers ist nicht gesetzeskonform.

Dein Problem ist allerdings nicht die Gesetzeslage sondern dass Du erst so kurz im Betrieb bist.

Während der Probezeit kann der AG ohne Begründung mit verkürzter Frist kündigen. Der Kündigungsschutz greift i.d.R. erst nach sechs Monaten Beschäftigung.

Ich habe Dir jetzt Deine Rechte erklärt, ob es Dir etwas bringt, beurteile ich nicht

Du solltest allerdings erst einmal die Abrechnung abwarten und schauen, ob Du zu wenig Geld bekommen hast.

Heim schicken darf der AG, er muss allerdings auch bezahlen. Das ist momentan, wie ich das sehe, noch ungewiss.

den Lohn nicht, aber er darf die Unterstunden durch Überstunden ausgleichen... Ist im Handwerk üblich..im Sommer werden unbezahlte Überstunden angehäuft, die ab Weihnachten abgesessen werden.

Boomt es dann immer noch werden die Überstunden ausgezahlt und weiter geschuftet

Hast du auf mein Bild geschaut das ich hochgeladen habe. Das ist ein Teil des Vertrages..

Danke schonmal für die Antwort 

@Nismo108

habe ich gelesen, und soweit verstanden, dass du in der Woche 40 Std. zu 13,50 Arbeit hast.

Damit kalkulierst du deinen Lebensunterhalt, er darf dir nicht weniger auszahlen, er darf dich zu Not entlassen, wenn er keine Arbeit hat, muß dir dann aber noch 14 Tage vollen Lohn auszahlen.

Was er darf, ist die Unterstunden, später durch Überstunden ausgleichen. Aber dir wurde ein Festgehalt zugesagt. Der Arbeitsvertrag ist fair.

@MKausK

Ich bekomme nächsten Monat mein erstes Gehalt, mein Kollege hab ich gefragt und der meint er bekommt die Stunden nicht bezahlt das er früher nachhause geschickt wurde. Wir müssen auch alle abstempeln.

Und Arbeitspläne giebts nicht wöchentlich.. nur einen da steht ab 1.06.2017 Produktion Arbeitsbeginn 4.00 - 13.00 

Mit 1 Std Pause...

@MKausK

Es muss immer von beiden Seiten eine Einverständniserklärung geben. Nur weil etwas üblich ist, ist es noch lange nicht legal. Verlässt du deinen Arbeitsplatz frühzeitig, muss der Chef das genehmigen. Genauso muss er fragen, ob eine Bereitschaft zu Überstunden besteht. Also ganz so üblich ist es nicht gleich.

@Nismo108

sicherlich unangenehm aber vor dem Arbeitsgericht wirst du gewinnen...

Du kannst Aufgrund des Arbeitsvertrages ein bestimmtes Gehalt erwarten und hast deswegen unterschrieben, weil es deine Kosten deckt..

Das nun weniger Arbeit da ist, ist das Problem des Unternehmers und nicht Deines..

Gibt es einen Betriebsrat... der ist dein erster Ansprechpartner

@Jule80

Das er bereit ist Überstunden zu leisten steht im Vertrag, dass er bereit ist auf Gehalt zu verzichten wenn keine Arbeit da ist, steht nicht in dem Vertrag...das ist ein Festgehalt Vertrag

@MKausK

Danke für eure Antworten hat mi sehr geholfen. Gute frage ich muss mal nachfragen ob ein Betriebsrat da wäre..

Ansonsten wie würdet ihr Vorgehen in so einer Situation..

Ich weiß nicht was ich machen könnte.

Danke im Voraus 

@MKausK

Lies doch bitte mal auf Seite 2 ziemlich weit oben! Dort steht das geleistete Stunden entlohnt werden. Das hat mit Festgehalt nichts zu tun! 

@Nismo108

Erst Betriebsrat, wenn es den nicht gibt um ein Gespräch mit dem Chef bitten...darauf hinweisen, dass du bereit bist die Unterstunden durch Überstunden auszugleichen, aber auf das vereinbarte Monatsgehalt bestehst, da du Kredite, Miete und den Unterhalt von 6 Kindern und 28 Frauen (;-)) bezahlen mußt.

in echt: Du hast eine Erwartungshaltung deinem Gehalt gegenüber... und da sei ruhig forsch und weise selbstbewußt darauf hin, dass du beabsichtigst Leistung zu erbringen...die das Gehalt auch rechtfertigt..

Forscher höflicher Auftritt und gleich purzelt man hoch...schluckst du wirst du gedeckelt

@Jule80

Bei Festgehalt steht der Monatslohn im Vertrag und nicht der Stundenlohhn

@Jule80

Aber mir wurde ein Vollzeit Arbeitsvertrag gegeben.. Das Sind wie auf dem Vertrag 40 Std Woche. Da kann er mich auch nach einer Stunde nachhause schicken.. Ich hab dan das Problem mit dem Kranken Geldbeutel :-(

Das ist echt mies...

@Jule80

habe ich dreimal gelesen, das steht da nicht

@Nismo108

nein hast du nicht 40 Std. Woche wurde dir zugesagt

@Jule80

Da steht kein Festgehalt weil Übertun Adeneinwilligung erbeten wird, Unterstunden sind nicht erwähnt

@Nismo108

Vermutlich testet der nur ob er mit dir den Molly machen kaNN, klare Verhältnisse schaffen, will er nur geleistete Stunden zahlen, auf zum Arbeitsgericht...

Handelt es sich um Zeitarbeit? 

Du kannst darauf bestehen, dass du deine Stunden voll arbeiten tust. Ob er dich dann den Hof fegen lässt oder so, ist dann egal. Früher gehen heißt du bist damit einverstanden! Also hast du dann keinen Anspruch auf Entlohnung für Freizeit. 

Der Auftrag ist beendet und die Mitarbeiter gehen alle nachhause, mies ist das 3 Kollegen von sechs ein festlohn bekommen egal ob früher fertig die bekommen immer gleich... Und die Herzen uns damit wir schneller fertig werden... Nur damit die früher gehen. Wir bekommen dan nichts bezahlt.. Obwohl Vollzeit.. Unfair irgendwie

@Nismo108

Ja, kollegial geht anders. Leider wird mit den Ängsten, Jobverlust, gespielt. Du hast das Recht deine 40 Stunden zu arbeiten und dementsprechend bezahlt zu werden. Wende dich an den Chef und sage ihm, dass du darauf bestehst. Du kannst natürlich nebenbei erwähnen, dass du dich schon nach etwas anderem umschauen tust, weil du mit mehr Stunden gerechnet hast und das Geld so nicht reicht.

@Jule80

Ich arbeite ja in der Produktion was ist wenn die mir keine Beschäftigung geben wollen.. oder können weil Auftrag beendet und Räumlichkeiten gereinigt sind.

@Nismo108

Dann hast du das Recht, dass er dir Arbeit gibt...welche Arbeit ist dann egal. In der Produktion ist immer was zu tun und wenn es Zählung ist😉 Qualität kontrollieren.