Kann mein Chef mich in der Ausbildung von der Schule frei stellen wenns dringend ist?
Neulich hatte mein Chef mich angerufen ich solle dringend nicht in die Schule sondern ins Büro kommen. Haben dort 3 Kräfte. Meien Ausbilderin (die hat Urlaub und ist sosnt wo ) , eine ausgelernte (die hatte einen Unfall) und mich. Nun bin ich dann ins Büro weil nun keiner da gewesen ist. Habe bei der Shule angerufen um nach der Fax Nummer zu fragen. Da keift mich die Olle an , mein Chef soll sich mehr Arbeitskräfte holen, ich wäre ja keine billige Arbitskraft bla bla. Sie meinte dass das bei denen nicht geduldet wird und ich musse zur Schule, es sei so vom Gesetz her. Ich kann es ja mal faxen und dann schauen die mal. Aber in was für ein TOn... Man man man ! Nun möchte ich wissen , stimmt das was die Olle sagt? Weil eine gute Freundin meiner Mutter ist Ärtztin und sie bildet auch aus. SIe hat gemeint dass es eher ein Gesetz gibt, wenn der Betrieb den Azubi brauch , KANN er ihn von unterricht frei stellen! Weiß nun jemande was stimmt und was nicht ?
Danke schon mal!
9 Antworten
Die Innung könnte Dir weiterhelfen. Erkundige Dich dort mal. Normal geht die Schule vor, aber wenn ein Notfall (Unfall) im Betrieb ist, wäre das für mich eine Ausnahme...LG
Echt?
Mir wurde es so beigebracht, dass es keine Ausnahmen gibt, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Arbeitgeber einen zur Berufsschule gehen lassen muss. Siehe auch § 15 BBiG Wer das nicht macht, handelt ordnungswidrig (§ 102 BBig)
Von Außnahmen wüsste ich jetzt nichts, kann mich aber auch irren.
Da der Chef die Schultermine kennt muss er den Betrieblichen Ablauf so planen dass er ohne den Auzubildenden statt finden kann, in Ausnahme fällen kurzfristige Ereignisse die nicht planbar waren, kann er in Abspreche mit der Schule den Schüler befreien...so wurde es zumindes uns in der Berufschule erklärt. Bei dir scheint es ja ein unverhofftes Ereignis gewesen zu sein wodurch der Bertriebsablauf gefärdet wird...
Er kann den Azubi freistellen, allerdings muss man während der Ausbildungszeit einen gewissen Schulanteil absolvieren. Werden diese Stunden nicht eingehalten, kann man von den Abschlussprüfungen ausgeschlossen werden. Ein Azubi ist halt nicht zum Lückenfüllen da, sondern zum lernen.
Sternchen!
Nur in Ausnahmesituationen, wenn sein Betrieb dadurch gefährtet wäre.