Kann mein Arbeitgeber mich Kündigen weil ich Farbeblind bin?

12 Antworten

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Deine Frage hat 2 Aspekte.

1.

Während der 1. 6 Monate des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber kündigen, ohne dass er ein Kündigungsgrund benötigt. Er muss nur die Formalien beachten, d.h. zum Beispiel die Schriftform wahren.

2.

Einen Fall in dem es um Farbblindheit ging hatte ich bisher noch nicht. Auch wenn die Antwort nicht sehr beliebt ist: ob dies ein Kündigungsgrund ist muss im Einzelfall überlegt werden. Zum einen wird es auf die Tätigkeit ankommen. Die Arbeit eines Grafikers dürfte anders zu beurteilen sein als die Arbeit eines Anwaltes. Wer Dinge, auch unter Verwendung von Farben, gestalten muss, sollte Farben erkennen können. In einem größeren Unternehmen dürfte dies dazu führen, dass dem Mitarbeiter eine Arbeit zuzuweisen ist, die auf die Erkennung von Farben nicht so sehr abstellt. In einem kleineren Unternehmen könnte dies tatsächlich ein Kündigungsgrund sein. Wie gesagt, Faktoren sind die Dauer der Beschäftigung, die Größe des Unternehmens, die Tätigkeitsbeschreibung und die tatsächliche Tätigkeit.

Anbei ein Link mit weiteren Ausführungen dazu, wann ein Kündigungsgrund benötigt wird und was Kündigungsschutz bedeutet

http://www.kanzlei-mudter.de/kuendigungsschutz.html

In der Probezeit kannst du jederzeit gekündigt werden.

Die Frage ist ja auch, ob du diesen Beruf wirklich ausüben willst, wenn dich deine Farbblindheit hier behindert. Du wirst ja immer wieder Fehler machen. Das kann doch nicht glücklich machen. Weder dich, noch den Chef.

Vielleicht solltest du dich nach etwas Anderem umsehen.

Das Problem ist nicht so einfach; fast jeder Job oder Tätigkeit heute braucht Man ein Computer oder Arbeiten mit unterschiedliche Farben. Ich habe ein sehr guten job und brauche dafür ein Führerschein; in das Theorie Prüfung sind Fragen mit Farben. Da habe ich schwierigkeiten.

In der Probezeit kannst du ohne Gründe gekündigt werden.

Wer hat dir die Farbenblindheit bestätigt? 

 Bist du dir sicher, dass die Fehler, die du machst tatsächlich damit zusammenhängen?  Welche Fehler machst du? 

Bei einer RotGrün Schwäche könnte ich mir  vorstellen, dass dir manche Dinge schwerer fallen, aber der Beruf sollte erlernbar sein. 

Rede mit deinem Chef und spiel mit offenen Karten, damit er dir vielleicht eine Chance gibt. 

Natürlich kann Dich dein Arbeitgeber kündigen - sogar ohne Angabe von Gründen.

Du tust Dir ja selbst keinen Gefallen, wenn Du aufgrund Deiner Farbenblindheit ständig Fehler machst und Schwierigkeiten hast - auf Dauer wird dir der Job keine Freude machen!

Du solltest vielleicht lieber eine Anstellung suchen, bei der die Farbenblindheit keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung hat.

Alles Gute!

"Es ist nicht Gesetzliche Pflicht das ich das aussern muss als ich mich für die Stelle beworben habe. "
Irgendwie komme ich mit einer derartigen Denke nicht klar. Wenn Farben in einem Beruf eine wichtige Rolle spielen, so wäre es doch klug gewesen, sich erst gar nicht auf eine solche Stelle zu bewerben, Gesetz hin oder her.

Was Kündigung in der Probezeit angeht, so wurde dazu schon geschrieben.