Kann man als Einzelunternehmer eine Zeitarbeitsfirma gründen?

1 Antwort

  1. Selbstverständlich kann man als Einzelunternehmer eine Zeitarbeitsfirma betreiben. Eine formale "Gründung" gibt es nicht, weil der Einzelunternehmer ja mit dem Gewerbetreibenden identisch ist.
  2. Eine Gesellschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen oder eine juristische Person. Deshalb entsteht sie durch Gesellschaftsvertrag bzw. Eintragung ins Handelsregister. Deshalb gibt es bei einem Einzelunternehmen keinen Gesellschaftsvertrag. Mit wem willst den auch schließen? Mit dir selbst?
mercedes127 
Fragesteller
 18.06.2020, 23:31

gibt es dann auch kein Problem mit der ANÜ-Erlaubnis, diese verlangt zur Beantragung unter anderem eine Kopie des Gesellschaftsvertrags. Da ich aber als Einzelunternehmer gründen möchte gibt es diesen nicht. geht es trotzdem?

Geochelone  18.06.2020, 23:39
@mercedes127

Ich habe mir mal so einen Antrag angesehen. Da ist der Gesellschaftsvertrag immer im Zusammenhang mit "anderen als natürlichen Personen" genannt. Du bist aber als Einzelunernehmer eine natürliche Person. Einen Gesellschaftsvertrag müssen also nur juristische Personen und Personengesellschaften vorlegen.

mercedes127 
Fragesteller
 19.06.2020, 15:17
@Geochelone

Danke für die Mühe