Einzelunternehmen gründen, nur um Mehrwertsteuer zu umgehen?

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Du kannst Dein Gewerbe anmelden wie Du willst. Es bringt im Ergebnis nichts.

Dem UStG ist es egal ob Du einen Gewerbeschein hast. Dort, im Umsatzsteuerrecht findet die Prüfung statt. Bist Du Unternehmer im Sinne des UStG?

Wenn Du Unternehmer bist, dann kommt die Frage, die in der Regel nach Einkommensteuerrecht entschieden wird: Ist die Anschaffung betrieblich oder nicht? Ein Computer, der zwar für ein Unternehmen (weil Rechnung darauf lautet) gekauft wird, aber nur zum Spielen verwendet wird bleibt privat. Im Zweifel versaust Du Dir nur die Gewährleistungs-/Garantiezeiten.

Selbst wenn betrieblich als gewillkürtes Betriebsvermögen in Frage käme, dann wird die private Nutzung natürlich auch der USt unterworfen.

Wird der Rechner verkauft oder entnommen fällt Umsatzsteuer an.

Macht man absichtlich Fehler und bekommt da eine Erstattung die einem nicht zusteht ist das Hinterziehung. Selbst wenn Du hinterher die geholte Steuer im Wege der Eigenverbrauchsbesteuerung zurück zahlst. Ob es sich dann um einen untauglichen Versuch handeln würde. Kann ich gar nicht sagen. Aber schon der Zinsschaden wäre natürlich entstanden.

Was Du machen kannst und das ist eine Sache da könnte man Dir nicht einmal eins auf die Mütze geben: Du meldest ein Gewerbe als Schüler an. Du produzierst eine Wissensdatenbank, die Du so schnell als möglich vermieten willst. Und schilderst das so beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Wenn die Ämter das anerkennen würden, dann hättest Du einen Erfolg. Wenn nicht könntest Du ganz viel Geld in die gerichtlichen Verfahren stecken.

Damit keine Missverständisse auftauchen - Das war ein Scherz, da niemand den Fehler machen wird das anzuerkennen und selbst wenn darf man aus der Lebenserfahrung wissen: Das ist verkehrt.

Viel Erfolg.

erst mal danke für eure Antworten :)

Zur Gründung eines Einzelunternehmens braucht man allerdings kein Startkapital, nur wenn man sich ins Handelsregister eintragen lassen will, dann kostet das 30€ oder so

Okay, wenn das Unternehmen nach einer gewissen Zeit wieder aufgehoben wird, dann ist das ja nich so toll...

Ich kenne mich mit den Gesellschaftsformen schon relativ gut aus, da ich zur Zeit eine Wirtschaftsschule besuche, mit dem Schwerpunkt auf BWL.

Dirk-D. Hansmann  16.05.2013, 07:29

Dein Wissen von Wirtschaftsschulen ist ja ganz fein. Problem nur, es hilft Dir nichts. Hier geht es um unterschiedliche Rechtsnormen.

Ja, theoretisch ginge das, wenn es aber keine weiteren Bewegungen in deiner "Firma" gibt, wird sie dir ganz schnell von Amts wegen geschlossen, und du zahlst die MWSt nach. So schlau ist der Fiskus schon lange.

Die MwSt kann nur für den Anteil des Rechners erstattet werden, der gewerblich genutzt wird. - Ob das Ganze dann noch sinn macht?

Das wäre theoretisch möglich. Aber was willst du dir denn für ein Teil anschaffen? Für 1000€ (190 € MwSt gespart)?

Die Anmeldung einer Firma und gewisse andere Aufwendungen kosten ja auch Geld.