Muss ich mich arbeitssuchend melden trotz unbefristetem Vertrag?
Hallo an alle, vor einigen Tagen hab ich schonmal eine Frage bzgl. meiner Anstellung über eine Zeitarbeitsfirma gestellt. Ich hab nun auch bereits die ersten Bewerbungen verschickt. Nun müsste ich mich aber eigentlich auch bei der Bundesagentur für Arbeit ab Oktober arbeitssuchend melden oder? Es ist zwar alles noch nicht sicher - es ist auch gut möglich, dass ich doch wieder eine Verlängerung beim Kundenunternehmen bekomme - aber theoretisch gilt doch, dass man sich 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages beim Amt melden muss. Nun ist mein Arbeitsvertrag, den ich mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen hab und der für mich relevant ist, ja aber auch wiederum unbefristet - muss ich mich beim Amt in diesem Fall melden oder nicht? Danke im Voraus und LG
6 Antworten
Wenn Du bei deiner Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Vertrag hast musst Du Dich weder arbeitslos noch arbeitsuchend melden wenn Du im Kundenbetrieb nicht mehr eingesetzt wirst.
Du kannst und solltest Dich arbeitsuchend melden um eventuell eine Festanstellung zu bekommen; aber mache Dir nicht zu große Hoffnungen, da die Arbeitsvermittler die aktuell Arbeitslosen bevorzugen.
Mein Tipp:
- Jede Woche in die Zeitungen schauen
- Sich bei der Jobbörse der Agentur für Arbeit anmelden und ein Profil erstellen, dann können Dich auch interessierte Arbeitgeber anschreiben.
MfG
johnnymcmuff
Gern geschehen und Danke für die Auszeichnung.
Arbeitssuchend kannst du dich jederzeit melden. Dabei kannst du dann auch sämtliche Ressourcen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen.
Z. B. Eine Online-Bewerbermappe erstellen.
Nein, bei einem ungekündigten, unbefristeten Arbeitsvertrag musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit melden.
Wie soll das mit den "drei Monaten vor Ablauf" denn funktionieren? Du hast doch ohne Kündigung keine Ahnung, wie lange Du noch dort arbeitest. Deshalb heißt das ja auch unbefristet
Du kannst Dich ja melden, wenn Du einen anderen Job suchst aber nicht, weil Du eine Frist einhalten musst.
Sorry, soll natürlich im ersten Satz ".....für Arbeit nicht melden" heißen.
Die Definition ist, sobald du von einer drohenden Arbeitslosigkeit erfährst, MUSST du dich arbeitssuchend melden.
Von dir aus kannst du das jederzeit tun
Wenn dein vertagt unbefristet ist musst dich dich nicht melden
Nur wenn er zeitlich beschränkt ist
Nach Stellenangeboten schaue ich jeden Tag, aber in der Gegend, in der ich lebe, sieht das zur Zeit leider nicht all zu gut aus... entweder alles über Zeitarbeit, Vermittlungsgutschein ist gewünscht oder man muss die Vermittlung aus eigener Tasche bezahlen, PKW vorausgesetzt oder der Arbeitsort ist über öffentliche Verkehrsmittel schlecht bis garnicht zu erreichen - das wurde in einer Annonce sogar spezifisch so geschrieben, dass ein PKW aufgrund der schlechten Erreichbarkeit für eine Einstellung Voraussetzung ist... nächste Woche habe ich einen Termin bei einer anderen Zeitarbeitsfirma, mal schauen, was da rauskommt. Ansonsten suche ich selbst auch weiter.
Das mit dem Profil bei der Jobbörse ist ne gute Idee - das werde ich auf jeden Fall noch mit machen. Danke :-)